(openPR) Dazu erklärt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Mit Zuschriften vom 10.02., 22.02. und 06.06.2016 wurden die Sozial-, Pflege- bzw. Gesundheitsministerien der Bundesländer sowie das
Bundesgesundheitsministerium (nachrichtlich) auf die Erfordernisse aufmerksam gemacht, schnellstmöglich verbesserte Stellenschlüssel für die bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen zu gestalten. Denn auf der Grundlage des § 75 SGX XI müssen die maßgeblichen Rahmenverträge der neuen Rechtslage angepasst werden, so dass spätestens mit dem Wirksamwerden der neuen Pflegegrade am 01.01.2017 die notwendigen personellen und sonstigen Folgerungen gezogen werden können.
Es gab am 03.06.2016 (erneut) zahlreiche Medienberichte (z.B. Rheinische Post, NDR-TV) über Mängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen. Dazu gab es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zunächst folgende Hinweise: Wenn über Pflegemängel berichtet wird, stellt sich meist schnell heraus, dass die Stellenschlüssel unzureichend sind und folglich Personal für die erforderliche Zuwendung fehlt.
Es wurde von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk angeregt zu prüfen, was hinsichtlich der neuerlichen Informationen veranlasst werden kann und soll. Ggf. kann es sinnvoll sein, die Heimaufsichtsbehörden im jeweiligen Zuständigkeitsbereich auf die Medienberichte aufmerksam zu machen und zu veranlassen, dass im Zusammenwirken mit dem MDK in geeigneten Fällen schnellstmöglich unangemeldete Prüfungen durchgeführt werden.
Werner Schell,
Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Dozent für Pflegerecht







