(openPR) [Kassel, 24. November 2015] Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung - AGP sind in Deutschland rund 2 Mio. Arbeitnehmer an ihrem Unternehmen finanziell beteiligt. Davon sind etwa 900.000 Belegschaftsaktionäre. Rund 700 Unternehmen machen auf diesem Weg ihre Mitarbeiter zu Teilhabern. Die Mehrzahl der beteiligten Mitarbeiter findet sich allerdings in den Familienunternehmen des Mittelstandes. Hier sind ca. 1,1 Mio. Arbeitnehmer in etwa 3.500 Unternehmen als stille Gesellschafter oder als Inhaber von Genussrechten beteiligt. Während die Zahl der Belegschaftsaktionäre nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts in 2014 einen Tiefstand erreicht hat, ist die Tendenz im Mittelstand deutlich steigend.
Angaben der Hans-Böckler-Stiftung des DGB, dass es für kleinere Unternehmen noch einige Hürden für eine Mitarbeiterbeteiligung gäbe, weist der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung klar zurück. „Die Zahlen zeigen, dass es gerade der Mittelstand ist, der seine Mitarbeiter einbezieht. Hier haben wir die größte Dynamik, denn mit der stillen Beteiligung oder den Genussrechten können Unternehmen jeglicher Rechtsform und Größe auf Beteiligungsprogramme zurückgreifen, die einfach, vielfach erprobt, kostengünstig und leicht verständlich sind“, sagte der Geschäftsführer der AGP, Dr. Heinrich Beyer, anlässlich der Konferenz „Tag der Teilhabe“ am 20. November in Berlin.
Wesentliche Motive für das Angebot einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Mittelstand seien eine starke Mitarbeiterbindung und die Förderung der Vermögensbildung der Beschäftigten, so der AGP Geschäftsführer. „Angesichts der Niedrigzinsphase und der oftmals unzureichenden Vermögensbil-dung der Arbeitnehmer insgesamt gewinnt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung damit auch eine gesellschaftspolitische Dimension“.
Die AGP begrüßt daher die Forderung von Siemens Chef Joe Kaeser nach einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Denn im Gegensatz zu Italien (2.065 Euro), Österreich (3.000 Euro) oder Großbritannien (3.500 Euro) liegt die steuerliche Förderung in Deutschland nur bei 360 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Die AGP fordert hier den Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung für Einlagen der Mitarbeiter in ihr Unternehmen sowie die Möglichkeit der direkten Übertragung dieser Einlagen in die betriebliche Altersversorgung. „Dies würde die Verbreitung derartiger Modelle maßgeblich unterstützen, zur Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise beitragen und den Unternehmen ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige Personalpolitik an die Hand geben“, so Beyer.