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Zum Internationaler Frauentag am 8. März 2006 - Zugang zu Verhütung in Deutschland: Kein Grund zum Feiern

07.03.200612:12 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Frankfurt, 7. März 2006. Anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März 2006 stellt die Familienplanungsorganisation pro familia gravierende Defizite in der Verhütungsversorgung in Deutschland fest. Die Kosten für Verhütung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere für Bezieherinnen von Sozialgeld und ALG II ist das Spektrum der möglichen Verhütungsmethoden aus finanziellen Gründen deutlich eingeschränkt.
Das Recht auf Informationen, Zugänglichkeit und Wahlmöglichkeiten der Verhütungsmethode ist international längst als Menschenrecht anerkannt. Die Möglichkeit zur Verhütung ist Voraussetzung zum Erhalt der reproduktiven Gesundheit und muss allen Frauen (und auch Männern) zur Verfügung stehen. Ist dies nicht gewährleistet, werden die Rechte von Frauen eingeschränkt. Es ist eine öffentliche Aufgabe, sicherzustellen, dass der Zugang zu Verhütungsmethoden nicht aus finanziellen Gründen oder durch unzureichende Versorgung behindert wird. Solche Behinderungen ergeben sich zum Beispiel durch das 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG).

pro familia und ihre internationalen Dachorganisation International Planned Parenthood Federation – IPPF - treten dafür ein, dass Frauen und Paare frei über die für sie richtige Verhütungsmethode bestimmen können. Diese Wahlfreiheit der Verhütungsmethoden ist in Deutschland nicht mehr gewährleistet.

pro familia hat die Versorgungslage für Bezieherinnen von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II in den einzelnen Bundesländern recherchiert und sieht dringenden Handlungsbedarf bei folgenden Punkten:

* Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Bezieherinnen von Sozialgeld und ALG II die Kosten für Verhütungsmittel aus den laufenden Bezügen (345 € pro Person) ansparen können. Das Bundessozialhilfegesetz sieht zwar grundsätzlich eine Hilfe zur Familienplanung für Sozialgeldempfängerinnen vor, aber seit in Kraft treten des GMG stehen sich zwei gegensätzliche Bestimmungen gegenüber und in der Mehrzahl der Kommunen und Landkreise werden Verhütungsmittelkosten weder erstattet noch in der Bedarfsermittlung berücksichtigt.
* In der Praxis zeigt sich, dass es für Frauen und Paare schwierig ist, Verhütungsmittel zu finanzieren, wenn einmalige hohe Kosten aufzubringen sind, dies betrifft z. B. die kostengünstigere 6 Monatspackung der „Pille“ (bis zu 50 € plus 10 € Praxisgebühr), die Kupferspirale und die Hormonspirale (Kupferspirale ca. 24 €, Hormonspirale 190 €, plus Einlage ca.120 € plus 10 € Praxisgebühr plus 6 bis 12-monatliche Kontrolluntersuchung ca. 30 €), das Hormonimplantat (Kosten für 3 Jahre inklusive Einlage ca. 300-320 €) und die Sterilisation (zwischen 300 und 1000 €).

pro familia fordert: Kostenloser Zugang zu Verhütungsmethoden für Sozialgeld- und ALG II-EmpfängerInnen.

* Die Durchführung einer Sterilisation gilt als „persönliche Lebensplanung“, die selbst bezahlt werden muss (zwischen 300 und 1000 €). pro familia weiß aus dem Beratungsalltag, dass selbst bei Sterilisation aus medizinischen Gründen von Krankenkassen die Kostenübernahme mit Bezug auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz abgelehnt wird.

pro familia fordert: Ausnahmeregelungen für Einkommensschwache und eine konsequente Anerkennung medizinischer Gründe.

* Bei der Nachverhütung mit der „Pille danach“ ist die schnelle Zugänglichkeit von besonderer Bedeutung. Doch noch immer besteht eine Rezeptpflicht, was eine schlechte Versorgungssituation vor allem an den Wochenenden zur Folge hat. Zudem sind die Kosten für die Abgabe der "Pille danach" massiv gestiegen: Über 20jährige Frauen mussten in den letzten zwei Jahren ca. 16 Euro mehr bezahlen, in nicht wenigen Fällen entstehen am Wochenende und nachts zusätzliche Kos-ten durch eine Verordnung in Krankenhausambulanzen.

pro familia fordert: Rezeptfreie Vergabe der „Pille danach“, wie es bereits in 15 europäischen Nachbarländern sicher und mit gutem Erfolg praktiziert wird.

* Medizinisch empfohlene Kontrolluntersuchungen bei Frauen, die die Spirale als Verhütungsmethode benutzen, werden nicht mehr von der Krankenkasse übernommen, sondern als IGEL-Leistung („individuelle gesundheitliche Eigenleistung“) Frauen in Rechnung gestellt.

pro familia fordert: Damit Frauen nicht aus finanziellen Gründen auf diese Untersuchungen verzichten müssen, sollten sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden.

Um das Risiko ungewollter Schwangerschaften zu vermindern und Frauen eine unabhängig von ihrer finanziellen Situation die für sie verträglichste und passendste Verhütungsmethode anzubieten, sind gesetzliche Änderungen bzw. Nachbesserungen unbedingt notwendig.

„Frauen haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung im Bereich Familienplanung. Frauen in der Bundesrepublik erleben in den letzten Jahren zunehmend, dass dies nur noch zutrifft, wenn sie über ausreichend Geldmittel verfügen. Dies ist ein Skandal“, sagt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands.

pro familia-Bundesverband Frankfurt am Main, den 8. Februar 2006

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