08.03.2010 - 08:45 - Politik, Recht & Gesellschaft
Zum Internationalen Frauentag: Zugang zu Verhütung darf nicht vom Wohnort abhängen
Pressemitteilung von: pro familia-Bundesverband
Frankfurt, 7. März 2010. Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2010 weist der pro familia-Bundesverband darauf hin, das Frauen in Deutschland durch die Nichtberücksichtigung von Verhütungskosten im Regelsatz für Sozialhilfe und Alg II benachteiligt sind. Auch sind für Frauen mit geringem oder keinem Einkommen die Wahlmöglichkeiten in Bezug auf Verhütung deutlich eingeschränkt. Methoden der Familienplanung, die einmalige oder alle paar Jahre anfallende höhere Kosten verursachen, kommen für diese Frauen nicht in Frage, auch wenn diese Methoden für ihre jeweilige Situation am geeignetsten wären.
„Das Menschenrecht auf Familienplanung gilt für alle Frauen und Männer“, sagt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands. Doch Frauen haben immer noch die höhere finanzielle Belastung und tragen die Hauptlast der Folgen fehlender oder versagender Verhütung. Sozial benachteiligte Frauen, zum Beispiel ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen, können Verhütungsmittel meist nicht von ihrem Regelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (359 Euro pro Monat, davon sind 14 Euro für Gesundheitsvorsorge vorgesehen) bezahlen und erhalten seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 keine Hilfe zur Familienplanung mehr.
Seit Jahren weist pro familia auf diese Gesetzeslücke hin und fordert, dass der Zugang zu möglich sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden allen Menschen offen stehen muss. Das heißt, Verhütungskosten müssen in den Regelsätzen der Sozialhilfe berücksichtigt werden! Einige Kommunen sehen den dringenden Handlungsbedarf und haben regionale Zuschuss- und Finanzierungsmodelle geschaffen, viele davon mit zeitlicher Befristung. Pro familia begrüßt diese Regelungen, betont aber gleichzeitig, dass der Zugang zu Verhütung nicht vom Wohnort und der Haushaltskasse der Kommunen abhängen darf! Stattdessen ist eine bundesweite gesetzliche Lösung gefordert. Laut einer aktuellen Befragung in pro familia-Beratungsstellen sind vor allem in den ostdeutschen Bundesländern keine Finanzierungsmodelle bekannt, und das, obwohl dort bekanntlich die Armutsrisiken mit am höchsten sind.
„Aus Beratungsgesprächen weiß pro familia, dass Klientinnen zunehmend das Problem haben, Verhütung zu finanzieren und dass ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nichts ansparen können“, sagt Dr. Gisela Notz. Deshalb mehrt sich die Zahl der Frauen, die auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
pro familia hat Beispiele aus der Beratungspraxis gesammelt, die die schwierige Situation illustrieren. Dieses Pressematerial im Anhang können Sie unter Angabe der Quelle gerne verwenden. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen und Fallbeispiele zur Verfügung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Regine Wlassitschau
interne & externe Kommunikation
pro familia-Bundesverband
Stresemannallee 3
60596 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 63 90 02
Fax: 069 / 63 98 52

www.profamilia.de
pro familia ist Gründungsmitglied der IPPF und aktives Mitglied des Europäischen Netzwerks der IPPF. Seit 1952 setzt sich pro familia für die Interessen von Frauen, Männern, Jugendlichen und Kindern auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Rechte ein. Heute gehört der Verband national wie europaweit zu den bedeutendsten nicht-staatlichen Dienstleistern der Sexualpädagogik, Familienplanungs-, Sexual- und Schwangerschaftsberatung. In den 180 Beratungsstellen in Deutschland finden Menschen aller Religionen und Nationalitäten fachlich qualifizierte Beratung und sexualpädagogische Unterstützung. Ein Schwerpunkt des Arbeitsprogramms ist die besondere Förderung und Unterstützung sozial benachteiligter Gruppen in der Bevölkerung. Der pro familia-Bundesverband wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert.
„Das Menschenrecht auf Familienplanung gilt für alle Frauen und Männer“, sagt Dr. Gisela Notz, Vorsitzende des pro familia-Bundesverbands. Doch Frauen haben immer noch die höhere finanzielle Belastung und tragen die Hauptlast der Folgen fehlender oder versagender Verhütung. Sozial benachteiligte Frauen, zum Beispiel ALG II- und Sozialgeld-BezieherInnen, können Verhütungsmittel meist nicht von ihrem Regelsatz für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (359 Euro pro Monat, davon sind 14 Euro für Gesundheitsvorsorge vorgesehen) bezahlen und erhalten seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 keine Hilfe zur Familienplanung mehr.
Seit Jahren weist pro familia auf diese Gesetzeslücke hin und fordert, dass der Zugang zu möglich sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden allen Menschen offen stehen muss. Das heißt, Verhütungskosten müssen in den Regelsätzen der Sozialhilfe berücksichtigt werden! Einige Kommunen sehen den dringenden Handlungsbedarf und haben regionale Zuschuss- und Finanzierungsmodelle geschaffen, viele davon mit zeitlicher Befristung. Pro familia begrüßt diese Regelungen, betont aber gleichzeitig, dass der Zugang zu Verhütung nicht vom Wohnort und der Haushaltskasse der Kommunen abhängen darf! Stattdessen ist eine bundesweite gesetzliche Lösung gefordert. Laut einer aktuellen Befragung in pro familia-Beratungsstellen sind vor allem in den ostdeutschen Bundesländern keine Finanzierungsmodelle bekannt, und das, obwohl dort bekanntlich die Armutsrisiken mit am höchsten sind.
„Aus Beratungsgesprächen weiß pro familia, dass Klientinnen zunehmend das Problem haben, Verhütung zu finanzieren und dass ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes nichts ansparen können“, sagt Dr. Gisela Notz. Deshalb mehrt sich die Zahl der Frauen, die auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und eine ungewollte Schwangerschaft riskieren.
pro familia hat Beispiele aus der Beratungspraxis gesammelt, die die schwierige Situation illustrieren. Dieses Pressematerial im Anhang können Sie unter Angabe der Quelle gerne verwenden. Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen und Fallbeispiele zur Verfügung.
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