(openPR) Hamburg, 18.01.2012: Im Oktober 2011 hat die Bundesärztekammer mit einem Vorstandsbeschluss überraschend die bisher gültigen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten aus dem Jahre 2002 außer Kraft gesetzt (1).
Diese Richtlinien wurden unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts fertiggestellt, das mit der neu geschaffenen Gendiagnostikkommission (GEKO) seit Februar 2010 ohnehin durch das Gendiagnostikgesetz die Richtlinienkompetenz zugesprochen bekommen hat. Leider wurde der Beschluss der BÄK nicht mit der GEKO abgesprochen, was aktuell zu einigen Irritationen führt. Aus diesem Grund möchte das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik mit dieser Presseerklärung auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB, 2) zu diesem Vorgang hinweisen. Hier empfiehlt die DGAB, bis zu einer Neufassung der Richtlinien durch die GEKO, die Richtlinien aus dem Jahre 2002 weiterhin als wissenschaftlichen Standard für die Qualitätssicherung der Abstammungsbegutachtung zu beachten.
Auch für den Bereich der Abstammungsbegutachtung ist ein einheitlicher Standard bei der Qualitätssicherung richtig und wichtig, vor allem um privaten und gerichtlichen Auftraggebern sowie den Anbietern solcher Tests einen Anhalt zu geben, welche Qualitätsmerkmale nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft sinnvoll und notwendig sind. Die Richtlinien stellen also eine Art Mindeststandard dar, der grundlegende Anforderungen an die Qualität von Vaterschaftstests beschreibt.
Da gerade für den Bereich der genetischen Abstammungsuntersuchungen seit Februar 2011 Akkreditierungspflicht besteht kommt noch hinzu, dass die Deutsche Akkreditierungsstelle sich für ihre Prüfungen ebenfalls auf die Richtlinien 2002 bezieht. Ein einseitiges „Außer-Kraft-Setzen“ der Richtlinien durch die Bundesärztekammer scheint also in mehreren Bereichen schädlich zu sein.
Das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik (www.ibsg.de) schließt sich deshalb der Empfehlung der DGAB an, sowohl für gerichtliche als auch für private Vaterschaftstests weiterhin die Richtlinien 2002 zu beachten. Die aktuellen Angeboten des Instituts halten alle Forderungen der Richtlinien 2002 ein und gehen an einigen Stellen sogar über diesen Mindeststandard hinaus.
1. Link zur Mitteilung im Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/archiv/113442/Ausser-Kraft-Setzung-der-Richtlinien-fuer-die-Erstattung-von-Abstammungsgutachten
2. Link zur Erklärung der DGAB: http://www.dgab.org/Website/Aktuelles_files/DGAB_2011-12-Richtlinien.pdf











