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Unwahre Berichterstattung über Deutsches Hygienezertifikat

25.11.201013:35 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Unwahre Berichterstattung über Deutsches Hygienezertifikat

(openPR) Wettbewerbszentrale muss Unterlassungserklärung abgeben – bei Verstoß droht Vertragsstrafe!

Potsdam/Kleinmachnow, den 25. November 2010. Das private Unternehmen Deutsches Hygienezertifikat aus Kleinmachnow bei Potsdam kann gegen den in Bad Homburg ansässigen Verein Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und seinen Geschäftsführer Münker einen Erfolg verzeichnen: Auf eine entsprechende Abmahnung hin gaben die Wettbewerbszentrale und ihr Geschäftsführer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Verstößt die Wettbewerbszentrale gegen diese, kann das Deutsche Hygienezertifikat eine Vertragsstrafe fordern.

Damit zogen die Hessischen „Wettbewerbsschützer“ und ihr Geschäftsführer die Konsequenz aus ihrer unzutreffenden Online-Berichterstattung über einen Prozess gegen das Deutsche Hygienezertifikat. Die Wettbewerbszentrale hatte der Wahrheit zuwider verschwiegen, dass ein rechtskräftiger Titel gegen das Potsdamer Unternehmen nicht besteht. In der Folgezeit waren die unzutreffenden Angaben der Wettbewerbszentrale über Verbände, Rechtsanwälte und Unternehmen deutschlandweit verbreitet worden. Die Falschberichterstattung hatte dem Deutschen Hygienezertifikat erheblichen Schaden zugefügt.

Der Anwalt der Geschädigten, Dr. Arthur Waldenberger von der Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte, erklärte in Berlin: „Es ist befremdlich, dass die Wettbewerbszentrale ihren vermeintlichen gerichtlichen Erfolg gegen unsere Mandantin auf ihrer Webseite verbreitet hat. Der in Berlin geführte Rechtsstreit betrifft einen winzigen Teilaspekt der Arbeit des Deutschen Hygienezertifikats. Die Arbeit unserer Mandantin wird nach wie vor sehr geschätzt. Unsere Mandantin wird auch weiterhin von namhaften Stellen unterstützt.“ Es bestehe für das Hygieneunternehmen kein Grund, von dem eingeschlagenen Kurs abzuweichen.

Das Deutsche Hygienezertifikat wird den ihm von der Wettbewerbszentrale zugefügten Schaden dokumentieren und zu gegebener Zeit gerichtlich geltend machen. Das Potsdamer Unternehmen kündigte ferner rechtliche Schritte auch gegen Dritte an, die unzutreffende Angaben verbreiten.

Somit bleibt das Deutsche Hygienezertifikat weiterhin auf seinem Erfolgskurs und bietet deutschlandweit und auch international Kliniken, Unternehmen und Kunden Sicherheit im Bereich Hygiene.

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