(openPR) • Bestandsschutz für Solarparks die unter dem R.D. 661 und R.D. 1578 laufen
• Ab 2011: Reduzierung für Freiflächenanlagen um 45 %, Dächer nur um 5 %
Hamburg/Madrid, 21. November 2010 – Die Low Carbon Germany in Kombination mit Ihrer Tochtergesellschaft, der Solar Opportunities S.L. freut sich bekannt zu geben, dass die spanische Regierung am Freitag den 19. November 2010 das neue Gesetz (Royal Dekret, R.D.) für die Vergütung von Strom aus Solarkraftwerken veröffentlicht und offiziell bestätigt hat.
Alle Solarkraftwerke die unter dem R.D. 661 sowie dem R.D. 1578 betrieben werden, erhalten Bestandsschutz. Somit können die Solarkrafwerke unter den o.g. Gesetzen weiter wie zuvor betrieben werden. Neu gebaute Solarkraftwerke auf Freiflächen, die erst im Jahr 2011 an das Netz gehen, erhalten einen um 45 % reduzierten Tarif. Der Tarif für Dachanlagen wird lediglich um 5 % reduziert.
Somit hat sich die spanische Regierung klar zum weiteren und kontinuierlichen Ausbau der Solarenergie bekannt. Durch die weiter bestehende Deckelung von 500 MW pro Jahr, fördert die Regierung zudem auch die Verwendung von Solarmodulen die dem neusten technologischen Standart entsprechen.
Der Fonds „Low Carbon Solar 2 Spanien GmbH & Co. KG“ investiert lediglich in bereits in Betrieb befindliche Solarkraftwerke die unter dem R.D 661 und dem R.D. 1578 betrieben werden. Das aktuell von der Solar Opportunities S.L. verwaltete Portfolio umfasst Solarkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 24 MWp.
Abdruck frei. Beleg erbeten.








