Rechtsschutzversicherung mit irreführender Werbung

Pressemitteilung von: Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS )

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.( BdFfS ) weist darauf hin, dass in der aktuellen DAV-Depesche, dem Newsletter des DeutscherAnwaltVereins, auf eine irreführende Werbung zugunsten der ÖRAG aufmerksam gemacht wird:

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die Dachorganisation der Deutschen Sparkassen, hat zusammen mit seinem Rechtsschutzversicherer, der ÖRAG, eine bundesweite Kampagne gestartet, die eine irreführende Werbung beinhaltet. Unter der Überschrift “Was kostet mein Recht?” werden Rechtsanwaltsvergütungen für gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im vier- und fünfstelligen Bereich einem kleinen dreistelligen Rechnungsbetrag der Sparkasse gegenübergestellt.
In Zeiten des erhöhten Wettbewerbsdrucks bittet der DAV seine Mitglieder, verstärkt auf irreführende Werbung auf dem Rechtsberatungsmarkt zu achten und fordert die Sparkassen auf, die Anwaltschaft diffamierende Werbung zu unterlassen.
Diesem Aufruf schließt sich die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V.( BdFfS ) an, siehe auch den entsprechenden Hinweis im rsv-blog.de.



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