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Beauftragter für die Belange pflegebedürftiger Menschen (Ombudsmann-/frau)

19.07.201008:46 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Neuss, den 19.07.2010 - Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgeschlagen, eine (ehrenamtlich zu führende) Stelle eines „Beauftragten für die Belange pflegebedürftiger Menschen“ (Ombudsmann-/frau) zu schaffen und diese Stelle zunächst mit bescheidenen Sachmitteln auszustatten.



Eine solche Stelle erscheint Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk deshalb für erforderlich, weil die Betreuung, ärztliche Versorgung und Pflege in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer wieder als arg mängelbehaftet bezeichnet werden muss. Weder Heimaufsichten noch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) haben diesem Übel bisher wirksam begegnen können. Dies hat vielerlei Gründe. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Heimaufsichten bezüglich der ambulanten Pflegeeinrichtungen überhaupt keine Aufsichtskompetenzen haben. Im Übrigen prüfen die genannten Institutionen immer nur die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, d.h. überwiegend sind die Prozess- und Strukturverhältnisse im Blickfeld. Probleme in der Ergebnisqualität bleiben dann weitgehend unangesprochen. Dies ist mehr als bedauerlich, weil gerade dieser Bereich der für die pflegebedürftigen Menschen entscheidende ist.

Auch die Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für den sog. Pflege-TÜV sind nach Einschätzung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk völlig unzureichend und zur Zeit, auch vor den Gerichten, heftig umstritten. Es sind folgerichtig Bestrebungen im Gange, diese Vorschriften entscheidend zu verändern. Selbst wenn die Pflege-TÜV-Regelungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und für mehr Transparenz verbessert würden, kann der durch Schulnoten ausgeübte Druck die Verhältnisse voraussichtlich kaum wirklich verbessern. Die ohnehin gebeutelten Pflegekräfte würden noch mehr in Notlagen geraten. Denn vor allem aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel sind die Arbeitsverdichtungen immens.

Es wird daher nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für erforderlich erachtet, ganz konkret bestimmten Pflegemängeln nachzugehen und für Abstellung einzutreten. Dies könnte sinnvollerweise durch eine Beauftragtenstelle im Sinne der gemachten Vorschläge geschehen. Unabhängig davon sieht Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine Pflegereform, die diesen Namen verdient, als notwendig an. Dabei müssen solidarische Erwägungen im Mittelpunkt stehen.

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht

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