20.08.2008 - 11:33 - Politik, Recht & Gesellschaft
„Vorbeugen ist besser als heilen“ – Osnabrücker-Ombudsmann-Services beugt Korruption effektiv vor
Pressemitteilung von: BRINKMANN - Kanzlei für Mediation
Osnabrück, 20. August 2008. BRINKMANN, die Osnabrücker Kanzlei für Mediation, bietet seine anwaltlichen Ombudsmann-Services zur systematischen Korruptionsprävention speziell für kleine und mittelständische Unternehmen an. Rechtsanwalt, Mediator und Ombudsmann Marcus C. Brinkmann rät Unternehmern, sich der Bedrohung durch Korruption bewusst zu werden und die betrieblichen Strukturen frühzeitig durch einen externen anwaltlichen Experten auf Schwachstellen überprüfen zu lassen: „Wer das Thema Korruption nicht ernst nimmt, riskiert unter Umständen immense finanzielle Verluste oder gefährdet unbewusst die Existenz des eigenen Unternehmens“. Das Spektrum der Delikte, die in deutschen Unternehmen nicht selten Schäden in Millionenhöhe verursachen, reicht von Korruption und Veruntreuung über Industriespionage und Datendiebstahl bis hin zu Unterschlagung und Adressenmissbrauch.
Als Gründe für die Korruptionszunahme hat der anwaltliche Osnabrücker Ombudsmann Brinkmann eine ganze Fülle von Ursachen festgemacht. Mangelndes Unrechtsbewusstsein bei den eigenen Mitarbeitern gehört dazu, aber ebenso eine ganze Bandbreite von strukturellen, technischen und politischen Veränderungen. Brinkmann rät Unternehmen proaktiv tätig zu werden und insbesondere ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Korruptionsvorbeugung nachzukommen. Es drohe ansonsten die persönliche, zivil- und strafrechtliche Haftung der Unternehmensführung. Brinkmann weiß, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen verschließen lieber die Augen vor den Realitäten und werden erst wach, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.“, so der Osnabrücker Ombudsmann.
Hinweisgeber brauchen statt interner Stellen einen externen, unabhängigen Vertrauensanwalt. „Insbesondere anwaltliche Mediatoren bringen aufgrund ihrer Kommunikations-Expertise die nötigen Voraussetzungen für die anspruchsvolle Aufgabe des Ombudsmannes mit“, meint Brinkmann. Schließlich muss der Ombudsmann zum Whistleblower ein Vertrauensverhältnis aufbauen, das dazu beitragen kann, dass sich Hinweisgeber offenbaren.
Mit einem externen anwaltlichen Ombudsmann als diskrete und unabhängige Kontaktstelle wird eine echte Win-win-Situation erzielt. Das Unternehmen erfährt einen spürbaren Präventionseffekt, bekommt die Chance Schadensersatzansprüche durchzusetzen und wahrt sein Gesicht in der Öffentlichkeit. Die Hinweisgeber haben die Möglichkeit, sich einem Rechtsanwalt außerhalb des Unternehmens anzuvertrauen, sich beraten zu lassen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Ein anwaltliches Ombudsmann-System gilt damit zur Korruptionsvorbeugung als „best-practice“-Standard.
„Wer rechtzeitig die richtigen Gegenmaßnahmen einleitet, kann unter Umständen erhebliche finanzielle Verluste vermeiden. Deshalb steht die Osnabrücker Kanzlei für Mediation insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen bundesweit als externer Ombudsmann zur Verfügung“, so Marcus C. Brinkmann.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BRINKMANN - Kanzlei für Mediation
RA Marcus C. Brinkmann
Westerbreite 7
49084 Osnabrück
Tel.: +49 541. 9778-770
E-Mail:
Homepage: www.consenseo.com
Marcus C. Brinkmann gründete 2001 die Osnabrücker Kanzlei für Mediation. Besonders mit Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement hat sich die Kanzlei in den letzten Jahren am Markt etabliert. Von kompletter rechtlicher Beratung und kompetenter Umsetzung von Ombudsmann-Services bis hin zu Whistleblower-Fachschulungen und dem Einsatz elektronischer Hinweisgebersysteme unterstützt Rechtsanwalt, Mediator und Ombudsmann Marcus C. Brinkmann Unternehmen zu budgetgerechten Konditionen bei der ganzheitlichen Umsetzung ihrer Konflikt- und Korruptions-Prävention.
Als Gründe für die Korruptionszunahme hat der anwaltliche Osnabrücker Ombudsmann Brinkmann eine ganze Fülle von Ursachen festgemacht. Mangelndes Unrechtsbewusstsein bei den eigenen Mitarbeitern gehört dazu, aber ebenso eine ganze Bandbreite von strukturellen, technischen und politischen Veränderungen. Brinkmann rät Unternehmen proaktiv tätig zu werden und insbesondere ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Korruptionsvorbeugung nachzukommen. Es drohe ansonsten die persönliche, zivil- und strafrechtliche Haftung der Unternehmensführung. Brinkmann weiß, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt. „Viele kleine und mittelständische Unternehmen verschließen lieber die Augen vor den Realitäten und werden erst wach, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.“, so der Osnabrücker Ombudsmann.
Hinweisgeber brauchen statt interner Stellen einen externen, unabhängigen Vertrauensanwalt. „Insbesondere anwaltliche Mediatoren bringen aufgrund ihrer Kommunikations-Expertise die nötigen Voraussetzungen für die anspruchsvolle Aufgabe des Ombudsmannes mit“, meint Brinkmann. Schließlich muss der Ombudsmann zum Whistleblower ein Vertrauensverhältnis aufbauen, das dazu beitragen kann, dass sich Hinweisgeber offenbaren.
Mit einem externen anwaltlichen Ombudsmann als diskrete und unabhängige Kontaktstelle wird eine echte Win-win-Situation erzielt. Das Unternehmen erfährt einen spürbaren Präventionseffekt, bekommt die Chance Schadensersatzansprüche durchzusetzen und wahrt sein Gesicht in der Öffentlichkeit. Die Hinweisgeber haben die Möglichkeit, sich einem Rechtsanwalt außerhalb des Unternehmens anzuvertrauen, sich beraten zu lassen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Ein anwaltliches Ombudsmann-System gilt damit zur Korruptionsvorbeugung als „best-practice“-Standard.
„Wer rechtzeitig die richtigen Gegenmaßnahmen einleitet, kann unter Umständen erhebliche finanzielle Verluste vermeiden. Deshalb steht die Osnabrücker Kanzlei für Mediation insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen bundesweit als externer Ombudsmann zur Verfügung“, so Marcus C. Brinkmann.
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49084 Osnabrück
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Marcus C. Brinkmann gründete 2001 die Osnabrücker Kanzlei für Mediation. Besonders mit Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement hat sich die Kanzlei in den letzten Jahren am Markt etabliert. Von kompletter rechtlicher Beratung und kompetenter Umsetzung von Ombudsmann-Services bis hin zu Whistleblower-Fachschulungen und dem Einsatz elektronischer Hinweisgebersysteme unterstützt Rechtsanwalt, Mediator und Ombudsmann Marcus C. Brinkmann Unternehmen zu budgetgerechten Konditionen bei der ganzheitlichen Umsetzung ihrer Konflikt- und Korruptions-Prävention.
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