(openPR) Am 1. Januar 2010 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 verabschiedet, nachdem das Bundeskabinett am 30. Januar 2008 eine Reform des Erbrechts beschlossen hatte.
Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers
Mit der Reform sollen die Deutschen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihres Testaments bekommen. Bisher konnte grundsätzlich bei einer Schenkung zu Lebzeiten, z.B. von einem Elternteil an das Kind, nur bei der Zuwendung selbst bestimmt werden, dass bei einer Erbauseinandersetzung insofern eine Ausgleichung unter den Geschwistern zu erfolgen hat oder diese auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. Eine solche Ausgleichung oder Anrechnung soll zukünftig auch nachträglich durch eine Verfügung von Todes wegen zulässig sein. Die Testierfreiheit des Erblassers wird dadurch gestärkt. So vermag er etwa auf geänderte Verhältnisse zu reagieren: Der Pflichtteil eines sich als undankbar erweisenden Kindes kann nachträglich durch vorherige Schenkungen reduziert werden.
Im Pflichtteilsrecht sind nunmehr Schenkungen, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall den Nachlass verringert haben, nicht mehr nach dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ beurteilt werden, d.h. volle Berücksichtigung, wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind und keine Berücksichtigung nach Ablauf der 10 Jahren. Die Reform sieht nun vor, dass die Schenkung für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurückliegt. Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird demnach voll, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. Damit wird sowohl dem Erben als auch dem Erblasser mehr Planungssicherheit eingeräumt.
Stundung der Pflichtteilansprüche
Zukünftig soll jeder Erbe eines Unternehmens oder eines Eigenheimes die Stundung des Pflichtteilsanspruches verlangen können. Bisher ist dies nur pflichtteilsberechtigte Erben vorbehalten. Dadurch sollen Familieneigenheime oder Unternehmen besser geschützt werden vor der Gefahr des Verkaufs oder der Zerschlagung.
Angehörigen-Pflege wird stärker anerkannt
Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Über die finanzielle Berücksichtigung der Pflegeleistungen wird jedoch selten gesprochen. Trifft der Erblasser auch in seinem Testament keine Ausgleichsregelung, ging der pflegende Angehörige bislang oftmals leer aus. Jetzt erhält jeder gesetzliche Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen und zwar auch dann, wenn er während der Pflege ein berufliches Einkommen hatte. Die Bewertung der Pflegeleistungen orientiert sich an den Sätzen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen
Bislang verjährten die erbrechtlichen Ansprüche nach 30 Jahren. Mit der Reform verjähren grundsätzlich auch erbrechtliche Ansprüche nunmehr bereits nach 3 Jahren ab Kenntnis.
Zusammenfassung:
Bestehende Testamente und beabsichtigte Regelungen für den Todesfall sollten im Hinblick auf die Reform überprüft und eventuell angepasst werden. Dies gilt vor allem für die nunmehr eröffnete Möglichkeit bereits vorgenommene Schenkungen zu berücksichti-gen sowie für die Pflege von nahen Angehörigen.
Dr. Manuela Jorzik
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Jorzik Pieri Locher
Rechtsanwälte
Rathausplatz 5
71063 Sindelfingen
www.jpl-anwaelte.de
Über das Unternehmen
Dr. Manuela Jorzik
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Jorzik Pieri Locher
Rechtsanwälte
Frau Rechtsanwältin Dr. Jorzik arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit 3 Rechtsanwälten und 1 Rechtsanwältin in Sindelfingen.
Die Kanzlei ist von Herrn Dr. Schumann im Jahre 1983 gegründet worden.
Die Tätigkeitsschwerpunkte der Bürogemeinschaft liegen im allgemeinen Zivil-, im Familien- und Wirtschaftsrecht. Seit Jahrzehnten beraten und vertreten wir Privatpersonen gleichermaßen wie Firmen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Dr. Jorzik liegt im Familien- und Erbrecht. Vornehmlich ist das Bestreben, familienspaltende Auseinandersetzungen zu vermeiden durch individuell auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnittene Ehe- und Erbverträge.
Sind derartige Vorsorgemaßnahmen nicht getroffen, so werden ganzheitliche Strategien mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und praktikablen Lösung entwickelt und nicht nur einzelne Angriffs- und Verteidigungsmaßnahmen ergriffen.
Auf Grund der langjährigen auch forensischen Erfahrungen von Frau Rechtsanwältin Dr. Jorzik sind diese Ziele auch in Gerichtsverfahren erreichbar.
Vita:
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Göttingen und Tübingen
Rechtsanwältin seit 1992
Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
1995 Fachlehrgang für Familienrecht
1997 Verleihung des Fachanwalts für Familienrecht
durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart
2005 Fachanwaltslehrgang für Erbrecht
2006 Testamentsvollstreckerlehrgang
2008 Verleihung des Fachanwalts für Erbrecht
durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Funktionen und Mitgliedschaften:
Vorsitzende des Prüfungsausschusses I "Fachanwalt für Familienrecht"
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des
Deutschen Anwaltvereins
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
Veröffentlichungen:
• Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden,
Jura 1990, 294ff.
• Das neue zivilrechtliche Kindesentführungsrecht,
Die Rechtslage nach Inkrafttreten des Haager
Kindesentführungs- und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens,
Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels-, und Prozessrecht,
Bd. 154, Gieseking Verlag, Bielefeld, 1995
• Rückführung von Kindern nach dem Haager Kindesentführungs-
übereinkommen und dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen,
FPR 1996, 56ff.
• Das neue Unterhaltsrecht, in FrauenAktiv in Baden-Württemberg, Heft 2/2008, Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg,
Staatsanzeiger Verlag.
Veranstaltungen:
22. März 2007: Teilnahme an der Fernsehdiskussion in der Landesschau Baden-Württemberg über das neue Unterhaltsrecht.
13. November 2007: Vortrag über das „neue Unterhaltsrecht“ in Stuttgart-Mitte, Veranstalter: Diözese Rottenburg-Stuttgart, Evangelische Frauen in Württemberg
6. Mai 2008: Podiumsdiskussion „Das neue Unterhaltsrecht“: Das Ende der Versorgungsehe, die keine (mehr) war?,
Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung- Baden-Württemberg