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Ausschreibungspflicht im deutschen Rettungsdienst: Falck begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes

30.04.201010:55 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ausschreibungspflicht im deutschen Rettungsdienst: Falck begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes

(openPR) falck - Der skandinavische Rettungskonzern Falck begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die EU-Richter hatten in ihrer Entscheidung die fehlende Ausschreibungspraxis von Leistungen im Rettungsdienst gerügt. Falck erwartet in den nächsten Monaten eine deutliche Zunahme öffentlicher Vergabeverfahren und damit einen intensiven Wettbewerb, an dem man sich mit der deutschen Tochterfirma, der Falck Rettungsdienst GmbH, aktiv beteiligen werde.

Der Rettungsdienst zählt zu den wenigen Bereichen im deutschen Gesundheitswesen, der bislang von einem qualitativen und wirtschaftlichen Wettbewerb ausgenommen war. Ursächlich hierfür sind die zum Teil gesetzlich verankerten Monopolstellungen der vier großen Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund sowie der Feuerwehr. Dieses Monopol schloss private Unternehmen im Rettungsdienst nahezu aus. Gleichfalls waren Ausschreibungen im Rettungsdienst eine Seltenheit. Diese Situation stellte in Europa eine absolute Ausnahme dar. In seiner heutigen Entscheidung rügte der EuGH nun diese fehlende Ausschreibungspraxis von Leistungen des Rettungsdienstes in Deutschland. Die Richter urteilten, dass der Rettungsdienst ohne Ausnahme vergaberechtlichen Kriterien unterliege.

„Wir erwarten, dass das EuGH-Urteil umgehend in die Praxis umgesetzt wird und die Leistungen des Rettungsdienstes fair sowie ergebnisoffen ausgeschrieben werden”, so Ole Qvist Pedersen, Vize-Präsident des Falck-Konzerns und Geschäftsführer der deutschen Falck Rettungsdienst GmbH.

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