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Stellungnahme des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM) zum Koalisitionsvertrag von CDU, CSU und FDP

09.11.200909:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Stellungnahme des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM) zum Koalisitionsvertrag von CDU, CSU und FDP

(openPR) Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, die für Familien wirksam werden. So ist eine Qualifizierung von Tagesmüttern sowie Erzieherinnen und Erziehern vorgesehen, und zudem wird sich die Koalition für familienfreundliche und flexible Arbeitszeitmodelle einsetzen. Diese Zielsetzungen lassen auf deutliche Verbesserungen für Familien hoffen. Bezüglich der im Koalitionsvertrag angekündigten Transferleistungen verbleiben aber aus einem sozial engagierten und egalitär-partnerschaftlich orientierten Blickwinkel viele Fragezeichen.



Die Kluft zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das monatliche Kindergeld wird um jeweils 20 Euro erhöht. Der jährliche Kinderfreibetrag soll dabei zum Januar 2010 um 984 Euro auf 7.008 Euro erhöht werden, so dass Eltern, die den einen Steuersatz von 45 Prozent zahlen, weil sie entsprechend gut verdienen, jährlich 412,20 Euro mehr als zuvor im Geldbeutel verbleibenden: das Nettoeinkommen der Bestverdienenden erhöht sich somit um etwas mehr als 34 Euro im Monat.

Angesichts der wachsenden Kinderarmut ist diese Divergenz kein ermutigendes Anzeichen für ein ausgeprägtes soziales Bewusstsein der neuen Regierung. Wozu dienen die vergleichsweise größeren Vorteile für diese Gruppe der Besserverdienenden - haben sie es nötig, pro Kind vierzehn Euro im Monat mehr zu erhalten als andere Eltern? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Transferleistungen für Kinder wie im "Bündnis für Kindergrundsicherung" gefordert in der Höhe anzugleichen sowie im Sinne einer nachhaltigen Armuts­bekämpfung und einer Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einen Ausbau der ganztägigen Bildung und Betreuung zu investieren?

Das Betreuungsgeld

Die Regierung will ein Betreuungsgeld von 150 Euro für die Erziehung kleiner Kinder innerhalb der Familie ab dem Jahr 2013 alternativ als Bargeld oder als Gutschein für Bildungsangebote gewähren. Eine solche Unterstützung für die häusliche Erziehung stellt für Eltern - und in der Praxis wohl vor allem für Frauen - einen finanziellen Anreiz dar, zu Hause zu bleiben. Sie unterstützt das Familienmodell des Familienernährers und der "Hausfrau und Mutter", selbst wenn dies mittel- und langfristig wirtschaftliche Risiken für Frauen birgt. Insbesondere nach der Unterhaltsreform hat diese Rollenteilung im Fall einer Scheidung harte Folgen für die ehemalige "Hausfrau und Mutter".

Hinzu kommen weitere Fragen: Wird dieser Betrag auch dann gezahlt, wenn beide Eltern sich die Erziehung partnerschaftlich teilen - wenn beispielsweise ein Elternteil drei Tage und der andere zwei Tage Betreuungsarbeit leisten würden? Würde er auch dann gezahlt, wenn die Eltern arbeiten und die Großeltern das Kind zu Hause erzieht? Würde es zur Hälfte gezahlt, wenn das Kind zur Hälfte zu Hause erzogen wird? Soll es die Leistung der häuslichen Erziehungsarbeit belohnen und daher anteilig für die tatsächlich geleistete häusliche Erziehungsarbeit gewährt werden, ganz gleich durch welches Familienmitglied diese Erziehung geschieht? Würdigt es denn die Leistung berufstätiger Alleinerziehender, die ihren Lebensunterhalt alleine erwirtschaften und zugleich eine überproportional große Verantwortung für die Kindererziehung schultern?

Sinnvoller und sozial gerechter erscheint es, stattdessen die entsprechenden finanziellen Mittel ausnahmslos allen kleinen Kindern in Form von Infrastrukturangeboten und möglicherweise Bildungs- und Betreuungs­gut­scheinen zu Gute kommen zu lassen.

Das Elterngeld und die Elternzeit

Das Elterngeld soll weiterentwickelt und flexibler gezahlt werden. "Wir werden dafür sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu einem doppelten Anspruchsverbrauch führt". Dies ist vom Ansatz her sehr begrüßenswert, reicht aber für sich genommen nicht ganz aus, da dies lediglich die Dauer, nicht aber die Höhe des Teilelterngeldbezugs korrigiert. Im Zusammenhang mit einer bereits im Frühjahr 2009 angekündigten Flexibilisierung hat der VBM gefordert, dass das Elterngeld bei anteiliger Inanspruchnahme der Elternzeit auch entsprechend anteilig gewährt werden sollte. So sollte zum Beispiel eine für die doppelte Bezugsdauer aber zu 50 Prozent beanspruchte Elternzeit in der Summe zu einem Anspruch auf das gleiche Elterngeld führen, wie wenn die Elternzeit am Stück genommen wird.

Eltern erhalten derzeit aber monatlich eben nicht grundsätzlich den anteiligen Betrag des Elterngelds, sondern oft deutlich weniger. Diese Minderung ergibt sich aus der Art der Berücksichtigung der Bemessungsgrenze bei der Anrechnung des während der Elternzeit erzielten Teilzeiteinkommens. Durch die gegenwärtige Regelung zur Höhe des Teilelternzeitbezugs werden Eltern finanziell benachteiligt, wenn sie sich die Elternzeit gleichzeitig und partnerschaftlich teilen. Insbesondere gut verdienende Paare werden durch Negativanreize davon abgehalten, eine partnerschaftlich-gleichzeitige Elternzeit zu beantragen, da ein- und dasselbe Paar einen viel höhere Entgeltersatzleistung erhält, wenn für jeden Monat ein Elternteil ganz aus dem Beruf aussteigt, als wenn beide zu jeweils 50 Prozent aussteigen. Obwohl das Elterngeld eigentlich auf Partnerschaft ausgelegt ist, behindert diese Konstruktion des Elterngelds bestimmte Formen der partnerschaftlichen Arbeitsteilung in der Elternzeit und unterstützt, besonders auch in einkommensstärkeren sozialen Schichten, eine Retraditionalisierung nach der Geburt des Kindes.

Durch die gegenwärtige Regelung zur Höhe des Teilelterngeldbezugs wird in einkommensärmeren Familien auf Partnerschaft gesetzt, in reicheren Familien aber die Versorgerehe gestützt und somit der Geschlechterhierarchie Vorschub gegeben. Diese Konstruktion erscheint paradox.

Je nachdem, ob Mutter und Vater entscheiden, abwechselnd das volle Elterngeld zu beziehen oder gleichzeitig je den halben Elterngeldanspruch geltend zu machen, ergibt sich für gut verdienende Eltern entweder eine besonders hohe oder eine vergleichsweise niedrige Gesamtförderung. Nach unserer Auffassung wird durch diese Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt, der die freie Entscheidung über die Aufgabenverteilung in der Ehe schützt.

Im Interesse echter Wahlfreiheit und im Sinne der Nichtbenachteiligung egalitärer Partnerschaften sollte bei der Flexibilisierung des Elterngelds ein prozentual anteiliger Elterngeldbezug vorgesehen werden. So würde eine Familie, die sich für eine egalitäre Rollenteilung während der Elternzeit entscheidet, finanziell nicht schlechter gestellt, als wenn sie eine asymmetrische Rollenteilung gewählt hätte. Der VBM hat die Familienministerin im Frühjahr 2009 aufgefordert, die Flexibilisierung der Elternzeit mit einer entsprechenden anteiligen Zahlung des Elterngelds zu verknüpfen und hat eine in diesem Punkt abschlägige Antwort erhalten. Partnerschaftlich ausgerichtete Verbände und Personen können sich aber mit einer Benachteiligung von Eltern, die sich für eine gemeinsame, gleichzeitige Erwerbs- und Familienorientierung beider Partner entscheiden, nicht zufrieden geben.

Sozialversicherung, Grundsicherung und Steuerrecht

Auffallend ist, dass viele Regelungen, die besonders eng mit dem Leitbild "Ernährermodell" (einem Familienernährer und einer nicht-erwerbstätigen oder lediglich hinzuverdienenden Ehepartnerin) verknüpft sind, im Koalitionsvertrag nicht angetastet werden. Hierzu zählen wir insbesondere die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft und das Ehegattensplitting.

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Weiterhin werden wir prüfen, wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Familienrecht harmonisiert werden können." Im Zuge der Überlegungen zu einer Modernisierung sollte berück­sichtigt werden, dass das "in der gesellschaftlichen Realität nicht mehr typusprägende Bild der 'Versorgerehe', in der der eine Ehepartner den anderen unterhält" (BVerfG, 1 BvR 1164/07 vom 7.7.2009) im Europa des 21. Jahrhunderts nicht mehr als Grundlage der Sozial- und Steuerpolitik dienen darf. Dies sollte in der Auslegung und Umsetzung des Koalitionsvertrags bezüglich der Transfer­leistungen für Familien Berücksichtigung finden.

Ganz konkret möchten wir die Koalition auffordern, die geplante Flexibilisierung des Elterngelds mit einem entsprechend prozentualen Teilelterngeld zu versehen, verstärkt in Betreuung und Bildung für alle Kinder zu investieren anstatt in ein Betreuungsgeld sowie mittel- und langfristig eine Kindergrundsicherung an die Stelle der bisherigen Eheförderung zu setzen.

gez. der VBM-Vorstand, vertreten durch:
Frauke Spreckel, Vorstandsvorsitzende
Dr. Carola Fassnacht, Vorstand

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