(openPR) In einem kurzen Beitrag v. 03.07.09 wird von der Autorin E. Richter-Kuhlmann (in Dtsch Arztebl 2009; 106(27): A-1397) unter die These geäußert, als gäbe es wenig Akzeptanz für das neue Patientenverfügungsgesetz.
Dies muss ein wenig verwundern, suggeriert der Beitrag doch bereits mit seiner Überschriftenzeile die scheinbar mangelnde Akzeptanz, obgleich hierfür im Text kaum kritische Stimmen benannt werden. Dass das Präsidium der BÄK und im Übrigen auch Kirchen nicht in Begeisterungsstürmen ausgebrochen sind, ist in der Tat so, aber wohl nicht von sonderlichem Belang. Die Deutsche Hospiz Stiftung selbst hat zwar dem Gesetz eine „schlechte Note“ erteilt, lässt aber im Übrigen keinen Zweifel an der Notwendigkeit des Gesetzes aufkommen.
Irreführend ist indes der Hinweis, Zitat: „Nach sechsjährigem Diskurs sollte die gesetzliche Regelung für Klarheit im Betreuungsrecht sorgen. Doch den Reaktionen zufolge scheint das Gegenteil der Fall zu sein: Eine neue Schiedsstelle existiert bereits.“
Hier wurde verabsäumt, darauf hinzuweisen, dass diese Schiedsstelle dem privaten Engagement der Deutschen Hospiz Stiftung zu verdanken ist und hierbei einige rechtliche Hürden zu nehmen sind, um diese überhaupt in Anspruch nehmen zu können (insbesondere solche der Verschwiegenheitsverpflichtung). Im Übrigen steht zu bezweifeln an, ob der Schiedsstelle ein Erfolg beschieden sein wird, denn diese könnte letztlich nur „prüfen“, ob eine Patientenverfügung ausreichend detailliert verfasst worden ist und im Zweifel auf den konkreten Fall Anwendung trifft. Sollten in der Folge die „Parteien“ sich an dem „(Rechts)Rat“ der Deutschen Hospiz Stiftung orientieren, besteht die nicht von der Hand zu weisenden Gefahr, dass die Kontrollfunktion der Gerichte „untergraben“ wird. Die Deutsche Hospiz Stiftung wird sich – wie bisher auch – wohl eher auf eine Beratung im Zusammenhang mit dem Verfassen einer Patientenverfügung zu konzentrieren haben.
Wesentlich ist, dass künftig sich auch die Ärzteschaft an das Gesetz hält und nicht (!) den Ball des Präsidenten der BÄK aufnimmt, ggf. ernsthaft darüber nachzudenken, ob Patienten mit einer Patientenverfügung behandelt werden. Dieses Ansinnen ist geradezu abenteuerlich und lässt jeden Respekt vor der Autonomie des Patienten vermissen.
Solche „Botschaften“ müssen allerdings ernst genommen werden, zeigen sie doch eine „ethische“ Grundhaltung, die aufs Schärfste zu kritisieren ist. Das vom Präsidenten der BÄK bekleidete Amt schützt nicht vor scharfer Kritik, da dieser im Begriff ist, die Patientenautonomie ad absurdum zu führen. Das gelegentlich gebetsmühlenartige Betonen der Autonomie durch namhafte Vertreter der Ärzteorganisationen kommt offensichtlich ethischen Nebelbomben gleich, die bei näherer Betrachtung als das zu entlarven sind, was sie sind: ein neuer ethischer Paternalismus, der seinesgleichen sucht.
Lutz Barth

















