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Erst eingebrochen - dann abgeschleppt

03.06.200913:08 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Erst eingebrochen - dann abgeschleppt
Foto: HUK-Coburg; Ist ein Einbruch in ein Auto verübt worden, kann die Polizei es zum Schutz des privaten Eigentums abschleppen lassen. Die Abschleppgebühren sind in dem Fall Folgekosten eines Kaskosc
Foto: HUK-Coburg; Ist ein Einbruch in ein Auto verübt worden, kann die Polizei es zum Schutz des privaten Eigentums abschleppen lassen. Die Abschleppgebühren sind in dem Fall Folgekosten eines Kaskosc

(openPR) Coburg, 03.06.2009 - Einbrüche in Autos sind leider an der Tagesordnung. Alleine in NRW waren es im Jahr 2008 rund 10.000. Um in solchen Fällen größeren Schaden von den Fahrzeughaltern abzuwenden, greifen Deutschlands Kommunen zu drastischen Mitteln. Wird ein Auto beispielsweise mit eingeschlagener Seitenscheibe entdeckt, so kann die Polizei das Fahrzeug ohne weiteres abschleppen lassen. Zum Schutz des privaten Eigentums - und zum Leidwesen der betroffenen Autofahrer. Ein Trost: Neben der Seitenscheibe übernimmt die Teilkasko in aller Regel auch die Abschleppkosten, so teilte Deutschlands zweitgrößter Autoversicherer, die HUK-Coburg, jüngst mit.

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