Foto: HUK-Coburg; Ist ein Einbruch in ein Auto verübt worden, kann die Polizei es zum Schutz des privaten Eigentums abschleppen lassen. Die Abschleppgebühren sind in dem Fall Folgekosten eines Kaskosc
(openPR) Coburg, 03.06.2009 - Einbrüche in Autos sind leider an der Tagesordnung. Alleine in NRW waren es im Jahr 2008 rund 10.000. Um in solchen Fällen größeren Schaden von den Fahrzeughaltern abzuwenden, greifen Deutschlands Kommunen zu drastischen Mitteln. Wird ein Auto beispielsweise mit eingeschlagener Seitenscheibe entdeckt, so kann die Polizei das Fahrzeug ohne weiteres abschleppen lassen. Zum Schutz des privaten Eigentums - und zum Leidwesen der betroffenen Autofahrer. Ein Trost: Neben der Seitenscheibe übernimmt die Teilkasko in aller Regel auch die Abschleppkosten, so teilte Deutschlands zweitgrößter Autoversicherer, die HUK-Coburg, jüngst mit.
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Die Muttergesellschaft HUK-COBURG a.G.:
· ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
· steht nur den Angehörigen des öffentlichen Dienstes offen,
· betreut 3,5 Millionen Mitglieder,
· ist der größte deutsche Beamten-Versicherer,
· hält alle Anteile an der HUK-COBURG Holding AG, unter deren Dach die Tochtergesellschaften der HUK-COBURG Versicherungsgruppe angesiedelt sind. Drei "Versicherer im Raum der Kirchen" (VRK) sind die speziellen Partner für Mitarbeiter in Kirche, Diakonie, Caritas und freier Wohlfahrtspflege. Die anderen Gesellschaften stehen allen interessierten Privatpersonen offen.
Die HUK-COBURG a.G. ist in 50 Prozent der Beamten-Haushalte mit mindestens einem Vertrag vertreten.
Die Tochtergesellschaften
Die Tochtergesellschaften der HUK-COBURG:
· HUK-COBURG Allgemeine
· HUK24
· HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung
· HUK-COBURG Krankenversicherung
· HUK-COBURG Lebensversicherung
· HUK-COBURG Bausparkasse
· HUK-COBURG Assistance GmbH
· IPZ Institut für Pensions-Management und Zusatzversorgung GmbH
stehen allen interessierten Privatpersonen offen. Sie
· bieten den privaten Haushalten umfassende Versicherungs-, Schadenservice- und Bauspar-Leistungen,
· betreiben einen 24-Stunden-Notruf-Service.
Dazu kommen seit Ende 2004 drei "Versicherer im Raum der Kirchen" (VRK):
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· die FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung und
· die PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung.
Sie verstehen sich als
· die speziellen Partner für Mitarbeiter in Kirche, Diakonie, Caritas und freier Wohlfahrtspflege
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