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Funktionstherapie siegt erneut - Private Versicherung erstattet nach Klage Funktionstherapie mit Restauration

03.04.200907:56 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) München, 02.04.09 (gzfa) – Nach rund sechs Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung steht es nun vor dem Kölner Landgericht fest: Ein großer Privatversicherer mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen lenkt ein und übernimmt die Kosten für die Funktionsdiagnostik und Kiefergelenktherapie eines 46jährigen Münchners sowie für die nachfolgende Restauration. Dabei handelt es sich um Kosten in Höhe von 2.900 Euro für die Funktionstherapie und weitere 25.000 Euro für die restaurative Versorgung im Front- und Seitenzahnbereich. Schon 2008 hat ein gerichtlicher Vergleich zugunsten der Funktionstherapie vor dem Amtsgericht München in diese Richtung gewiesen.



Anspruch ist gerechtfertigt

Der Patient reichte 2003 seinen Heil- und Kostenplan ein und erntete einen verbreiteten Bescheid: Seine Privatversicherung verwahrte sich mit einer beschränkten Leistungszusage und großen Zweifeln an der medizinischen Notwendigkeit. Doch ein Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht München ab 2003 hatte bestätigt, dass sowohl Schienentherapie als auch die Versorgung der Seitenzahnbereiche durchaus medizinisch notwendig sind. Das Thema Frontzahnversorgung wurde zu diesem Zeitpunkt noch zurückgestellt.

Trotzdem weigerte sich der Versicherer, die Behandlung tarifgemäß zu erstatten, so dass sich der Patient 2007 zu einer Klage vor dem Landgericht Köln entschied. Erst im Dezember 2008, ein Sachverständigengutachten und drei Rückfragen später, lenkte der Versicherer ein. „Der Sachverständige konnte feststellen, dass die Funktionstherapie und die restaurative Versorgung zu einer physiologischen, funktionsgerechten und damit beschwerdefreien Bisslage geführt haben und die Maßnahmen medizinisch notwendig waren“, so Doris Mücke, Rechtsanwältin des klagenden Patienten.

Franz Weiß, Entwickler der hier angewendeten DROS®-Therapie, kennt die vorgebrachten Zweifel von Versicherungsseite und setzt auf den langen Atem. „Die DROS® ist eine fachärztlich anerkannte Therapie, gerichtliche Gutachten können das nur bestätigen. Über kurz oder lang werden wir weitere Vereinbarungen wie schon mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse treffen“, führt er aus. Das Unternehmen aus dem Konzern Versicherungskammer Bayern hatte zuvor ein Jahr lang Kosten- und Therapieerfolge beobachtet, bis im November 2008 die hohen Standards bei Therapie und Abrechnung den Ausschlag gaben.

Funktionstherapie verbessert Qualität

Die zahnärztliche Funktionstherapie ist eine Heilmethode für Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden. Diese rühren meist von einem Fehlbiss und lösen oft Symptome wie Kopf- oder Rückenschmerzen aus. In der Wissenschaft ist man sich weitgehend einig, dass bis zu zehn Prozent der Bevölkerung in Europa wegen dieser funktionellen Erkrankungen eine Therapie benötigen.
Schon zuvor hatte die Münchner Kanzlei Professor Nauschütt und Kollegen drei Jahre lang für die DROS®-Therapie gestritten und 2008 einen vollständigen Erfolg erzielt. Dabei bestätigte der gerichtlich bestellte Sachverständige, dass die Funktionstherapie die Qualität der implantologischen Versorgung verbessert.

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