openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit Wünschen von Patienten um?

30.03.200910:50 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Wunstorf im März 2009. Immer wieder tauchen in den Medien Fälle von Sterbe-hilfe auf, die für reichlich Diskussionsstoff auf vielerlei Ebenen sorgen. Hierbei fal-len vor allem die zahlreichen unterschiedlichen Positionen ins Auge, wenn es etwa um die Umsetzung des Willens schwerstkranker Menschen geht. Konsens herrscht über dieses schwierige Thema nicht. „Kein Wunder also, dass es in Deutschland zum Beispiel noch keine Regelung zur Patientenverfügung gibt und immer wieder Debatten zur aktiven Sterbehilfe entbrennen“, sagt Reinhard Zoske, Pastor und Hospizbeauftragter der Schaumburg-Lippischen Landeskirche. Wie aber sieht unsere Rechtslage im Verhältnis zu anderen Staaten aus?



Keine einheitliche Regelung

Im April 2001 setzten die Niederlande als erstes europäisches Land eine Rege-lung um, bei der aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. „Hierzu zählt der ausdrückliche und selbstständig geäußerte Wunsch des Patienten, sein Leben beenden zu wollen, sowie eine genau eingehaltene und do-kumentierte Aufklärung durch Ärzte und Gremien“, erklärt Dr. Erika Mendoza, Pal-liativmedizinerin und Mitglied der Synode der Hannoverschen Landeskirche. Zu-dem müssen Mediziner zu der sicheren Erkenntnis kommen, dass der Betroffene in naher Zeit stirbt und unerträglich leidet. Belgien verfolgt seit dem Jahr 2002 ei-ne noch liberalere Sterbehilfepolitik. Hier genügt bereits massives physisches oder psychisches Leiden ohne absehbaren Todeszeitpunkt für die Tötung auf Verlan-gen. Anders als in Holland darf im Zweifelsfall auch eine Vertrauensperson für den Patienten sprechen. Auch Luxemburg stellte jüngst die aktive Sterbehilfe unter Straffreiheit und orientiert sich die Bedingungen betreffend an den Niederlanden. In der Schweiz gilt aktive Sterbehilfe dagegen zwar als illegal, doch nimmt der Staat die Beihilfe zum Suizid – etwa durch die Beschaffung eines tödlichen Medi-kaments – billigend hin. „Traditionell religiös geprägte Länder wie Griechenland, Polen oder Italien verbieten jegliche Form von Euthanasie, sowohl aktiv als auch passiv“, weiß Reinhard Zoske. Wie in Norwegen, Schweden und Großbritannien verstößt in Deutschland die Tötung auf Verlangen gegen geltendes Recht. 1996 erhielten Ärzte aber hierzulande die Möglichkeit, das Leiden Todkranker in beson-ders schweren Fällen abzukürzen, wenn dies deren erklärtem Einverständnis entspricht.

Wille des Patienten bindend

Als problematisch erweist sich dabei immer wieder die fehlende Regelung zur Pa-tientenverfügung. Denn selbst Ehepartner oder Kinder dürfen nur dann im Namen ihres Angehörigen entscheiden, wenn sich dieser zuvor eindeutig äußert, zum Beispiel hinsichtlich lebensverlängernder Maßnamen. Für Ärzte stellt der Wunsch des Patienten eine Verbindlichkeit dar. Behandeln sie ihn etwa gegen seinen Wil-len, machen sie sich strafbar. „Um sicherzustellen, dass individuelle Anliegen Be-rücksichtigung finden, helfen Gespräche mit nahestehenden Personen sowie eine schriftliche Formulierung der gewünschten Vorgehensweise“, rät Reinhard Zoske.

Nicht dem Leben mehr Tage geben, sondern den Tagen mehr Leben

„Auch eine palliativmedizinische Versorgung gewährleistet Schmerzlinderung und sorgt für einen Abschied in Würde im Kreise der Zugehörigen“, erläutert Dr. Men-doza. „Damit geht sie auf die besonderen Bedürfnisse Schwerstkranker ein und stellt einen wichtigen Gegenentwurf zur aktiven Sterbehilfe dar.“ Auch Reinhard Zoske weiß aus Erfahrung, dass Patienten in ihren letzten Lebenstagen vor allem Unterstützung, Trost und Nähe benötigen. „Daher sollten wir das Ziel verfolgen, Menschen nicht durch die Hand, sondern an der Hand eines anderen sterben zu lassen.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 296113
 148

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit Wünschen von Patienten um?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Arrien Verlag GmbH

Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit den Wünschen von Patienten um?
Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit den Wünschen von Patienten um?
Wunstorf im Mai 2009. Immer wieder tauchen in den Medien Fälle von Sterbehil-fe auf, die für reichlich Diskussionsstoff auf vielerlei Ebenen sorgen. Hierbei fallen vor allem die zahlreichen unterschiedlichen Positionen ins Auge, wenn es etwa um die Umsetzung des Willens schwerstkranker Menschen geht. Konsens herrscht über dieses schwierige Thema nicht. „Kein Wunder also, dass es in Deutschland zum Beispiel noch keine Regelung zur Patientenverfügung gibt und immer wieder Debatten zur aktiven Sterbehilfe entbrennen“, sagt Reinhard Zoske, Pastor…
Pflegeversicherungsreform stellt ersten Schritt gegen organisierte Suizidhilfe dar
Pflegeversicherungsreform stellt ersten Schritt gegen organisierte Suizidhilfe dar
Wunstorf im Februar 2008. Eine leidenschaftliche Diskussion entbrannte Ende vergangenen Jahres, als der Schweizer Verein Dignitas ankündigte, eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Deutschland vor Gericht zu erstreiten. Bereits die Eröffnung der ersten Deutschen Zweigstelle in Hannover hatte für umfangreiche Proteste gesorgt. Als Reaktion auf diese Ereignisse beschloss die Bundesregierung eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, um kranken Menschen eine bessere Versorgung in ihrem letzten Lebensabschnitt zu ermöglichen u…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: „Hilfe beim Sterben oder Hilfe zum Sterben? – Der Umgang mit dem Sterbewunsch des Patienten“Bild: „Hilfe beim Sterben oder Hilfe zum Sterben? – Der Umgang mit dem Sterbewunsch des Patienten“
„Hilfe beim Sterben oder Hilfe zum Sterben? – Der Umgang mit dem Sterbewunsch des Patienten“
… einen besonderen Termin mitteilen und Sie herzlichst dazu einladen. Der Bundestag wird in Kürze über eine Neuregelung der strafrechtlichen Regelungen der Sterbehilfe beraten. Die Spannweite der Vorschläge reicht von einem Verbot organisierter oder gewerblicher Sterbehilfe bis zu der Ermächtigung der Ärzteschaft, Todeswilligen entsprechende Medikamente …
Bild: Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe - kein WiderspruchBild: Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe - kein Widerspruch
Palliativversorgung statt aktiver Sterbehilfe - kein Widerspruch
„Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, forderte Klaschik im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe. Palliativ¬medizin habe sich zum Ziel gesetzt, Menschen in ihrer Ganzheit¬lichkeit zu betreuen, d.h. in ihrer physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension, um so …
Pflegeversicherungsreform stellt ersten Schritt gegen organisierte Suizidhilfe dar
Pflegeversicherungsreform stellt ersten Schritt gegen organisierte Suizidhilfe dar
Wunstorf im Februar 2008. Eine leidenschaftliche Diskussion entbrannte Ende vergangenen Jahres, als der Schweizer Verein Dignitas ankündigte, eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Deutschland vor Gericht zu erstreiten. Bereits die Eröffnung der ersten Deutschen Zweigstelle in Hannover hatte für umfangreiche Proteste gesorgt. Als Reaktion auf diese …
Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit den Wünschen von Patienten um?
Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit den Wünschen von Patienten um?
… Thema nicht. „Kein Wunder also, dass es in Deutschland zum Beispiel noch keine Regelung zur Patientenverfügung gibt und immer wieder Debatten zur aktiven Sterbehilfe entbrennen“, sagt Reinhard Zoske, Pastor und Hospizbeauftragter der Schaumburg-Lippischen Landeskirche. Wie aber sieht un-sere Rechtslage im Verhältnis zu anderen Staaten aus? Keine einheitliche …
Bild: Anne Will mit einem leidigen Thema - Tabu Freitod - wer hat das Recht, Leben zu beenden?Bild: Anne Will mit einem leidigen Thema - Tabu Freitod - wer hat das Recht, Leben zu beenden?
Anne Will mit einem leidigen Thema - Tabu Freitod - wer hat das Recht, Leben zu beenden?
Zum wiederholten Male konnten wir gestern Abend im Ersten die mediale Aufbereitung des gewichtigen Themas rund um die Fragen der Sterbebegleitung/Sterbehilfe in einer mit prominenten Gästen besetzten Talkrunde mitverfolgen und dabei erleben, wie es um das individuelle Gewissen der eingeladenen Gäste bestellt ist und von welcher Mission diese inspiriert …
Bild: Referendum zur Sterbehilfe?Bild: Referendum zur Sterbehilfe?
Referendum zur Sterbehilfe?
Zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe bekräftigte Kardinal Andre Vingt-Trois die kirchliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe. Er beklagte, das persönliche Drama Einzelner werde für eine Kampagne instrumentalisiert, um die Öffentlichkeit für Gesetzesänderungen zu gewinnen. Tatsächlich gehe es aber um die Erlaubnis zu töten (Quelle: …
„Sterben und Tod“ - Ergebnisse der Bevölkerungsumfrage sind keineswegs überraschend
„Sterben und Tod“ - Ergebnisse der Bevölkerungsumfrage sind keineswegs überraschend
… zu können“, so ein erstes Resümee der Vorstands¬vorsitzenden des DHPV, Birgit Weihrauch. Mit Verlaub: Die Umfrage fördert letztlich mit Blick etwa auf den Sterbehilfe-Diskurs keineswegs neue Erkenntnisse zutage, wie sich aus einer beachtlichen Anzahl von vor dieser Umfrage durchgeführten repräsentativen Umfragen ergibt. Alle bisherigen Ethikräte haben …
Bild: „Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“Bild: „Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“
„Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“
… statt, die von der Sächsischen Landesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden veranstaltet wird. „Anlass und Hintergrund ist die Ankündigung des deutschen Sterbehilfe-Vereins Dignitate in einem Spiegel-Artikel vom 26. November 2007, sobald als möglich mit einem pensionierten Arzt und einem todeswilligen Patienten einen Musterprozess …
Bild: Sterbehilfe Bild: Sterbehilfe
Sterbehilfe
Angeklagt wegen Sterbehilfe ist der eindrucksvolle Bericht einer Ärztin, die einer tiefdementen Alzheimer-Patientin Sterbehilfe leistete. Die niederländische Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Sterbehilfe bei einer dementen Person trotz einer zuvor erstellten Willenserklärung zur Sterbehilfe nicht zulässig sei und eröffnete ein Gerichtsverfahren.Die …
Fehlende gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe
Fehlende gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe
Noch immer gibt es in Deutschland kein Gesetz zur Sterbehilfe bei nicht heilbaren Krankheiten. Welchen Stellenwert hat der Wille des Patienten und was ist zulässig? Sterbehilfe ist die Hilfe, die einem schwer erkrankten Menschen auf seinen Wunsch oder mutmaßlichen Willen geleistet wird, um ihm einen seinen Vorstellungen entsprechenden menschenwürdigen …
Sie lesen gerade: Sterbehilfe im europäischen Vergleich - Wie gehen andere Staaten mit Wünschen von Patienten um?