(openPR) Unser kostenloser Service setzt Akzente; sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung, in dem Sie unseren Online-Newsflash auch außerhalb unseres wöchentlichen Newsletters aufrufen.
Wir gehen ganz „kurze Wege“: in der Online-Präsentation liegt unsere Stärke und das zum „Nulltarif“.
Das unser Engagement von der Praxis angenommen wird, zeigen uns die aktuellen Zugriffszahlen: bereits Mitte des laufenden Monats wurden mehr als 15 500 Seiten aufgerufen!
Unser Bestreben ist es, mit unseren Portalen die erste online verfügbare Zeitschrift zum Pflege- und Medizinrecht zu etablieren, die sich aus mehreren Modulen zusammensetzen wird.
Wir bleiben unserer Linie aber dabei treu, dass Urteile, die im Namen des Volkes gesprochen werden, frei zugänglich sein sollten und hier berufen wir uns auf ganz zentrale Aussagen in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Wir betreiben auch keine „Geheimniskrämerei“ um Aktenzeichen oder Entscheidungsdaten, denn manchmal kann man/frau den Eindruck gewinnen, dass gelegentlich andere Anbieter speziell zum Pflegerecht auf „ihre Urteile“ wie die „Henne auf den Kücken“ zu sitzen scheinen, wenn es darum geht, die Urteile hinreichend präzise zu bezeichnen.
Auch wenn die Motive zur Geheimniskrämerei offenkundig sind, versuchen wir hier einen nichtkommerziellen Beitrag zur Orientierung im WWW zu leisten, zumal wir im Rahmen unserer gestarteten Exzellenzinitiative speziell zum Pflegerecht meinen, in Anbetracht Ihrer grundsoliden Qualifikation nicht unbedingt alles erklären zu müssen.
Warum sich ein mehrmaliger Besuch auf unseren Seiten lohnt, dokumentiert allein der Rechtsprechungsreport, den wir heute Vormittag aktuell eingestellt haben. Aber auch wenn Sie nicht die Zeit finden, täglich im Web zu „surfen“, so gehen Ihnen keine Rechtsinformationen verlustig, da diese in unserem wöchentlichen Newsletter erfasst werden.
Hier geht es zum Online-Portal zum gesamten Pflege- und Medizinrecht: >>> www.iqb.info.de






















