28.12.2006 - 17:45 - Gesundheit & Medizin

Die Ärztin und der Arzt und ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Wer den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt. Hierbei bedeutet die Ausübung des ärztlichen Berufs die Pflege der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung Arzt oder Ärztin und es leuchtet ein, dass die Ärzteschaft aufgrund des rasanten Erkenntniszuwachses in der Medizin zu einer stetigen Weiter- und Fortbildung aufgerufen und letztlich verpflichtet ist.

Die Fortbildungsverpflichtung ist u.a. der geforderten Qualität ärztlicher und sorgfältiger Heilkunde geschuldet, um lege artis die Patienten behandeln zu können.

Die Kompetenz des Bundes beschränkt sich auf die Berufszulassung, während demgegenüber die Normierung u.a. der Weiterbildung dem Landesrecht vorbehalten bleibt. Die Weiterbildungsordnungen als sog. Kammerrecht der Ärztekammern normieren im Einzelnen die Voraussetzungen, unter denen die Ärztin oder Arzt neben Ihrer/seiner Berufsbezeichnung zusätzliche Merkmale führen darf, die auf gesteigerte Kenntnisse und Fertigkeiten hinweisen. >>> mehr dazu unter >>>

Quelle: IQB – Internetportal
www.iqb-info.de/Arzt_Weiterbildung.pdf

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IQB - Lutz Barth
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