openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ethik in der Alterspsychiatrie und Patientenverfügung – Aufklärung statt Dialog?

07.01.200908:53 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Ethik in der Alterspsychiatrie und Patientenverfügung – Aufklärung statt Dialog?
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Internetportal zum Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Auch das Jahr 2009 wird ganz im Zeichen der Diskussion um den Wert eines Patientenverfügungsgesetzes stehen und es ist zu hoffen, dass die Diskussion endlich ihrer Mythen entkleidet wird. Ich mag mich täuschen, aber gerade das zurückliegende Jahr hat bei mir persönlich den Eindruck entstehen lassen, dass der wissenschaftliche Diskurs über die bedeutsamen Fragen am Lebensende und der damit verbundenen Frage nach einem etwaigen Behandlungsabbruch ärztlich gebotener und im Zweifel durchaus sinnvoller Therapie ihrer rationalen Beurteilungskriterien sukzessive beraubt wurde. Allenthalben wird der „Ethik und Kultur des Sterbens“ das Wort geredet und allein der unreflektierte Verweis auf die „Ethik“ und die „Würde“ scheint einzig nur dem Ziel zu dienen, sich nicht einer fundierten Diskussion stellen zu müssen. Zugegeben: es mag leichter erscheinen, uns an den Visionen von namhaften Ethikern teilhaben zu lassen, als diese damit zu konfrontieren, dass sie einige der zentralen Achsen in der Wertedebatte verlustig gegangen sind. Die Gegner eines Patientenverfügungsgesetzes haben gleichsam alles auf eine Karte gesetzt: die „Ethik“ als Bollwerk gegen einem egozentrischen Individualismus, von dem der scheinbar autonome Patient virusartig bedroht zu sein scheint.



Aber dennoch: muss es uns nicht nachdenklich stimmen, wenn in einzelnen Verlautbarungen und berufsständischen Berufsordnungen der Wille des Patienten ad absurdum geführt wird und dies auch noch expressis verbis dort nachzulesen ist?

Die „Ethik“ der Alterspsychiatrie ist hiervon nicht ausgenommen und insofern ist es nachhaltig zu begrüßen, wenn etwa die DGGG e.V. auf ihrer Homepage zu einem Dialog aufgerufen hat, nachdem diese sich mit einer Stellungnahme zu Worte gemeldet hat. Wir haben darüber berichtet und nun harren wir der Dinge, die da kommen werden. Kann aber der Dialog sinnvoll geführt werden, wenn es in der Debatte zunächst darum gehen muss, schlicht und ergreifend über verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten aufzuklären? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, wird doch der Versuch unternommen, einen Dialog ganz ohne eine verfassungsrechtliche Fundierung der streitigen Fragen zu führen – man könnte fast meinen, dass die Berufung auf die „Ethik“ von den Argumentationsnöten derjenigen ablenken soll, die sich vehement gegen ein Patientenverfügungsgesetz stemmen.

Wie dürfen wir etwa die folgende Passage, entlehnt aus einer Grundposition werten, die da lautet:

„Sofern bei einem schwer Demenzkranken Anzeichen von Lebenswillen vorhanden sind, wird hierdurch die Bindungswirkung einer behandlungsablehnenden Patientenverfügung außer Kraft gesetzt.“

Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen: dieser Passus ist nicht der Stellungnahme des DGGG e.V. entlehnt, sondern der Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. (DGGPP) unter dem Titel Ethische Aspekte der Alterspsychiatrie (Ziff. 2.3), die auf der Webseite der DGGPP nachgelesen werden kann.

Die Frage der Urheberschaft ist aber letztlich nicht von entscheidender Bedeutung; bedeutsamer ist vielmehr der sich daraus ergebende Schluss, dass über Gebühr Rechtsirrtümer in der Debatte zu beklagen sind, über die wir eigentlich nicht (!) mehr zu diskutieren haben. Selbstverständlich wird die Patientenverfügung eines Demenzpatienten nicht (!) außer Kraft gesetzt und diejenigen, die sich vielleicht an einen bedeutungsschwangeren Passus in der Rechtsprechung des BVerfG erinnern, wonach das Recht weithin das übernimmt, was der Arztethik entspricht, müssen sich eines besseren belehren lassen. Eine so verstandene und fehlinterpretierte „Ethik“ wird nicht zum Maßstab des Rechts und noch weniger des Verfassungsrechts erhoben, wobei rein vorsorglich darauf hinzuweisen ist, dass hier auch dem Gesetzgeber die Grenzen gezogen werden, mag dieser auch einen großen Beurteilungsspielraum für sich reklamieren können. Das Recht, eine ärztlich indizierte Behandlung abzulehnen, steht selbstverständlich auch einem Demenzpatienten zu, zumal wenn dieser in gesunden Tagen diesbezüglich sich in einer Patientenverfügung geäußert bzw. hinreichend deutlich seinen Willen artikuliert hat. Die Fokussierung auf die „ethische Debatte“ führt unter Umständen dazu, dass der Blick für das Wesentliche eingetrübt wird und hier ein „ethischer Standard“ generiert werden soll, der gleichsam seine Ausstrahlungswirkung auf das Recht nicht verfehlen soll.

Ob diese beklagenswerten Rechtsirrtümer letztlich einem Informationsdefizit oder – was freilich schwerer wiegen würde – einer bewussten Ausblendung verfassungsrechtlicher Selbstverständlichkeiten geschuldet sind, kann einstweilen unbeantwortet bleiben, um die Fronten in dem „Kulturkampf“ nicht weiter zu erhärten.

Aber auf eines darf sicherlich geschlossen werden: anlässlich der aktuellen Debatte ist mehr denn je Aufklärung geboten und zwar – dies sei hier besonders betont – frei von religiöser Einflussnahme!

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 271033
 1650

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ethik in der Alterspsychiatrie und Patientenverfügung – Aufklärung statt Dialog?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Gerontopsychiatrierecht – IQB (Lutz Barth)

Bild: Rechtsbewusstsein bei den Ethikern, geriatrischen u. gerontologischen Fachgesellschaften?Bild: Rechtsbewusstsein bei den Ethikern, geriatrischen u. gerontologischen Fachgesellschaften?
Rechtsbewusstsein bei den Ethikern, geriatrischen u. gerontologischen Fachgesellschaften?
Das Jahr 2009 – so jung es auch sein mag – soll mit einer provozierenden Frage eingeleitet werden, in der auch darum gehen wird, ein wenig mehr an wissenschaftlicher „Evidenz“ in der Debatte um die Reichweite des patientenautonomen Willens des Demenzpatienten einzufordern. Bereits das vergangene Jahr stand ganz im Zeichen einer Wertediskussion, in der es vornehmlich um die Grenzbereiche zwischen Leben und Tod ging und hierbei der Demenzpatient – auch in früheren gesunden Tagen – in eine besondere Rolle „hineingedrängt“ wurde. Die intraprofes…
Bild: Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten?Bild: Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten?
Ist die „Seele“ eines Demenzpatienten frei von kognitiven Defiziten?
Wenn es darum geht, sich in der allgemeinen Sterbehilfe-Debatte zu positionieren und hier insbesondere den Stellenwert einer vorliegenden Patientenverfügung zu erhellen, kommen wir wohl nicht umhin, auch Grenzbereiche zu diskutieren. Trotz aller Säkularisierung zum Trotz sehen wir uns daher auch mit den Vorstellungen der Kirchen über den Tod im Allgemeinen und dem individuellen Sterben im Besonderen konfrontiert. Wie aber wollen wir uns in einem Wertediskurs auf gleicher Augenhöhe befinden, wenn und soweit die Kirchen für sich reklamieren, di…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neu: Malteser Patientenverfügung wurde überarbeitet - jetzt online bestellenBild: Neu: Malteser Patientenverfügung wurde überarbeitet - jetzt online bestellen
Neu: Malteser Patientenverfügung wurde überarbeitet - jetzt online bestellen
Wie aktuell das Thema Patientenverfügung ist, zeigt die große Nachfrage: Die Onlineversion der Malteser Patientenverfügung wurde seit Anfang des Jahres bereits mehr als 47.000-mal angeklickt. Nun haben die Malteser ihre im Jahr 2003 entwickelte Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht neu überarbeitet und mit einer Betreuungsverfügung ergänzt. Eingearbeitet …
Bild: Ethik-Tag am 31. März im Bethesda KrankenhausBild: Ethik-Tag am 31. März im Bethesda Krankenhaus
Ethik-Tag am 31. März im Bethesda Krankenhaus
Experten informieren: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Das Bethesda Krankenhaus und die AOK Rheinland/Hamburg laden am 31. März um 18.00 Uhr zur Informationsveranstaltung „Jetzt für den Ernstfall vorsorgen – zur Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus“ ein. Die Angst vor einer Apparatemedizin führt dazu, dass immer …
Bild: Das Ethik-Kartell und seine Folgen für das Selbstbestimmungsrecht des PatientenBild: Das Ethik-Kartell und seine Folgen für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Das Ethik-Kartell und seine Folgen für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
… Blick auf die patientenautonomen Entscheidungen des Patienten in unserem Lande ein erheblicher Normierungsbedarf besteht. Die einst so lebhaft geführte Debatte um die Patientenverfügung scheint langsam aber sicher aus dem Bewusstsein einzelner Abgeordneten zu schwinden, die eigentlich dazu berufen sind, aktiv an den grundrechtlichen Schutzverpflichtungen …
Bild: Sterbehilfe – Drama in Italien - Herr vergib ihnen, denn sie wussten nicht, was sie tatenBild: Sterbehilfe – Drama in Italien - Herr vergib ihnen, denn sie wussten nicht, was sie taten
Sterbehilfe – Drama in Italien - Herr vergib ihnen, denn sie wussten nicht, was sie taten
… mahnt denn auch unter dem Eindruck des italienischen Dramas die Deutsche Hospiz Stiftung entsprechende Konsequenzen für die Diskussion in Deutschland über das Patientenverfügungsgesetz an. Insbesondere bedarf es hier konkreter Regelungen, wie im Einzelfall der mutmaßliche Wille festzustellen sei, wenn und soweit keine Patientenverfügung vorliegt. „Wir …
Bild: Die „christliche Patientenverfügung“ – mehr als nur ein „Formular“Bild: Die „christliche Patientenverfügung“ – mehr als nur ein „Formular“
Die „christliche Patientenverfügung“ – mehr als nur ein „Formular“
Im Tauziehen um die vermeintlich „rechtssichere“ Patientenverfügung wird gelegentlich vor der „christlichen Patientenverfügung“ gewarnt. Ob diese „Warnung“ gerechtfertigt ist oder letztlich der bewussten Eigendarstellung in der Öffentlichkeit und damit eine „Monopolstellung“ bei dem Vertrieb von Patientenverfügungsformularen einschließlich der damit …
Bild: Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?Bild: Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?
Patientenverfügungsgesetz – Gibt es „lachende Vierte“?
… Regelung die Chance bekommen, sich angemessen zu artikulieren“, sagt der CDU-Politiker Hubert Hüppe. Das könne ein vierter Gesetzentwurf gewährleisten, der nicht die Patientenverfügung regele, sondern sich stattdessen nur auf die „Vorsorgevollmacht“ beschränkt“, so lautet ein Passus aus dem Artikel von Gabriele Höfling, Patientenverfügung, Das Lebensende …
Bild: Grenzen der „Medizinethik“ am Lebensende - Medizinethische „Botschaften“ als Patentlösung?Bild: Grenzen der „Medizinethik“ am Lebensende - Medizinethische „Botschaften“ als Patentlösung?
Grenzen der „Medizinethik“ am Lebensende - Medizinethische „Botschaften“ als Patentlösung?
… denn auch auf einen Beitrag von Axel W. Bauer verweisen, der zum weiteren Nachdenken und Diskussion anregen könnte: Grenzen der Selbstbestimmung am Lebensende: Die Patientenverfügung als Patentlösung?, in Zeitschrift für medizinische Ethik 55 (2009), S. 169-182. Besonders problematisch erscheint mir dabei allerdings auch der Umstand, dass der dort vorgetragene …
Bild: Quo vadis – Vom dornigen Weg der selbstgerechten Ethiker und HobbyphilosophenBild: Quo vadis – Vom dornigen Weg der selbstgerechten Ethiker und Hobbyphilosophen
Quo vadis – Vom dornigen Weg der selbstgerechten Ethiker und Hobbyphilosophen
… Patient, der sich dem zu widersetzen gedenkt, wird sich gleichsam in einem zivilen Ungehorsam erproben müssen – wenn er denn noch kann! Das geschriebene Wort in der Patientenverfügung wird hinterfragt; es werden die vermeintlich tatsächlichen Wünsche des Patienten eruiert und nicht selten scheint die empirische Datenlage klar zu sein: der Patient will gar …
Bild: Vierte Neuauflage der Malteser Patientenverfügung liegt vorBild: Vierte Neuauflage der Malteser Patientenverfügung liegt vor
Vierte Neuauflage der Malteser Patientenverfügung liegt vor
Köln.- Aufgrund der großen Nachfrage haben die Malteser ihre Patientenverfügung zum vierten Mal neu aufgelegt. Interessenten können die 20-seitige Broschüre bei der Malteser Trägergesellschaft anfordern. Auf der Internetseite malteser-traegergesellschaft.de steht sie auch zum kostenlosen Download bereit. Die Malteser Patientenverfügung unterstützt den …
In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen
In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen
Zum aktuellen Beschluss des Bundesrates zur gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung: Deutsche Stiftung Organtransplantation appelliert: In jeder Patientenverfügung auch Organspende berücksichtigen Frankfurt am Main, 10. Juli 2009. In einer gesetzlich abgesicherten Patientenverfügung sollte nach Ansicht der Deutschen Stiftung Organtransplantation …
Sie lesen gerade: Ethik in der Alterspsychiatrie und Patientenverfügung – Aufklärung statt Dialog?