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Krankenkassen - Selbstständige können Geld sparen - Neue Regeln für das „fiktive Mindesteinkommen“

06.11.200811:20 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Für hauptberuflich Selbstständige mit niedrigem Einkommen gelten ab 1. Januar 2009 neue Regeln bei der Krankenversicherung. Ein Versicherter in den alten Bundesländern mit 1.000 Euro Einkommen kann 90 Euro im Monat sparen, hat das Verbraucherportal „Krankenkassen.de“ ermittelt.

Hintergrund ist die Vereinheitlichung der Beitragsbemessung für hauptberuflich Selbstständige, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen hat. Aktuell wird davon ausgegangen, dass ein Selbstständiger in Westdeutschland mindestens 1.864 Euro im Monat verdient. Selbst wenn seine Einkünfte tatsächlich niedriger ausfallen, zahlt er in der Regel auf diese fiktive Summe Krankenkassenbeiträge. Für Ostdeutschland gelten niedrigere Sätze.

Selbstständige, die unterhalb dieser Grenzen verdienen, können die neue, einheitliche Regelung nutzen. Versicherte, die keine weiteren Einkünfte haben, können eine Einstufung nach ihrem tatsächlichem Einkommen beantragen. Die Untergrenzen für hauptberuflich Selbstständige werden 2009 voraussichtlich bei 1.260 Euro in Westdeutschland und 1.068 Euro in Ostdeutschland liegen.

Weitere Informationen unter www.krankenkassen.de

BEISPIELRECHNUNG:

Hauptberuflich Selbstständiger mit einem Einkommen von 1.000 Euro je Monat, versichert bei einer Krankenkasse mit ermäßigtem Beitragssatz von 14,0% ohne Anspruch auf Krankengeld

Fiktives Mindesteinkommen 2008: 1.864 Euro (West) oder 1.575 Euro (Ost)
Krankenkassenbeitrag 2008: 278 Euro (West) oder 235 Euro (Ost)

Fiktives Mindesteinkommen 2009: 1.260 Euro (West) oder 1.068 Euro (Ost)
Krankenkassenbeitrag 2009: 188 Euro (West) oder 159 Euro (Ost)

ERSPARNIS: 90 Euro (West) oder 76 Euro (Ost)

Hinweis zur Berechnung: Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates zu den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung

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