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Sonderausgabe der Zeitschrift Homöopathie gibt Tips zu Kosten und Erstattung in der homöopathischen Arztpraxis

21.10.200814:42 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Sonderausgabe der Zeitschrift Homöopathie gibt Tips zu Kosten und Erstattung in der homöopathischen Arztpraxis

(openPR) Bonn, 21. Oktober 2008. Diese stark erweiterte 2. Auflage der Sonderaus­gabe richtet sich an Patienten, die sich für eine homöopathische Behand­lung interessieren und gibt ihnen die nötigen Informationen für die Kosten­erstattung in Kassen- und Privat­praxen. Private Zusatzversicher­ungen, die die Kosten der ärztlichen Homöo­­pathie übernehmen, werden vorgestellt. Eine solche Versicherung zahlt dem gesetzlich Versicherten die privatärztliche Behandlung, inkl­usive der Arzneimittel. Da viele ge­setz­lich Versicherte noch keine Erfahr­ungen mit homöopathischen Privat­ärzten haben, wird auf dieses Thema aus­führlich eingegangen. Ein anderer Schwerpunkt des 8seitigen Heftes sind die Verträge zur Integrierten Ver­sor­gung (IV-Verträge) Homöopathie. Schon fast jede zweite Krankenkasse hat einen solchen Vertrag mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) abge­schlossen und kann so die Kosten der homöopathischen Behandlung beim Vertragsarzt übernehmen.

Es geht aber nicht nur um Versicher­ungen und Verträge, es werden auch kurz und knapp die Grundzüge der Homöopathie erklärt und Tipps gege­ben, wie ein guter homöopathischer Arzt arbeitet und gefunden werden kann. Ein wichtiges Kriterium ist zum Beispiel die Zeit. Eine Fallaufnah­me in der homöopathischen Privatpraxis dauert selten weniger als zwei Stunden. Um dieses Thema geht es auch in dem Sonderheft "Die homöo­path­­­­ische Privatpraxis – eine gute Wahl", das auch noch lieferbar ist.

Die 1. Auflage (100.000 Exemplare) erschien Mitte Januar 2008 und war bereits im April vergriffen. Beide Sonderausgaben können in der DZVhÄ-Geschäftsstelle, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn, E-Mail, Tel.: 0228-2425330 kostenlos bestellt werden.

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