openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ausstieg aus Verträgen mit der "Frankonia - Gruppe" (Deltoton AG, CSA) per Erfolgshonorar

11.09.200816:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ausstieg aus Verträgen mit der "Frankonia - Gruppe" (Deltoton AG, CSA) per Erfolgshonorar

(openPR) Immer mehr Gesellschafter der zu der Frankonia-Gruppe gehörenden Gesellschaften haben in den letzten Wochen und Monaten ihre Beteiligungen per außergerichtlichen Vergleich beenden könn. Hierunter waren atypisch stille Gesellschafter der Deltoton AG, Frankonia Wert bzw. Frankonia Sachwert AG und Kommanditisten der Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG.


Hauptgrund für den vorzeitigen Ausstieg war für viele, dass sie - aufgrund einer nur unzureichenden Beratung - erst im Nachhinein von den erheblichen (Haftungs-) Risiken erfahren haben, die mit diesen Beteiligungen verbunden sind. So besteht bei diesen Beteiligungen für den Anleger generell eine Haftung bis zur Höhe der Gesamteinlage. Da häufig die Einlagen über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren in monatlichen Raten entrichtet werden sollen, und die Verträge erst seit einigen Jahren laufen, steht bei vielen Anlegern ein Großteil ihrer Einlagen noch aus.
Viele Anleger schätzen mittlerweile ihre Chancen nur noch als gering ein, am Ende der Laufzeit tatsächlich die in Aussicht gestellten Renditen zu erhalten. Sie wollen daher nicht mehr weiter in die Gesellschaften einzahlen und ihre Beteiligungen beenden - je eher, desto lieber.
Diesen Anlegern hilft der Bundesgerichtshof:
In seinem Beschluss vom 28.11.2007, Az. III ZR 214/06 beschäftigt sich der BGH erneut mit stillen Beteiligungen. Die Karlsruher Richter hatten bereits in früheren Entscheidungen die Rechte von Anlegern gestärkt, denen derartige Beteiligungen zu Anlagezwecken oder zur Altersvorsorge verkauft worden waren. In der neuen „Frankonia-Entscheidung“  bleibt das Gericht seiner bisherigen Linie treu und stellte sich auf die Seite der betroffenen Anlegerin. Damit bestätigt es die Urteile des Landgerichts Heilbronn und des Oberlandesgerichts Stuttgart, die der Klägerin bereits Recht gegeben hatten. Die Richter der Vorinstanzen sahen es als erwiesen an, dass die Anlegerin bei dem Erwerb der stillen Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG unzureichend aufgeklärt wurde. Danach hat der Außendienstmitarbeiter die Beteiligung als sicher dargestellt, außerdem hat er nicht über die Nachschusspflicht und über das Totalverlustrisiko informiert.
Die gerichtlichen Feststellungen zum Sachverhalt entsprechen auch meinen Beobachtungen in vielen Fällen mit stillen Beteiligungen. Durch höchstrichterliche Entscheidungen wie dem  „Frankonia-Beschluss“ erhöht sich der Druck auf die Initiatoren und Vermittler von derartigen Beteiligungen. Deswegen konnte ich schon in vielen Fällen Anlegern zum Ausstieg aus den hochriskanten unternehmerischen Beteiligungen verhelfen. Dabei war kein Prozess nötig. Bereits im außergerichtlichen Bereich wurden wirtschaftlich vernünftige Vergleiche erzielt. Meine Mandanten bekamen gezahltes eigenkapital zurück und wurden von den offenen Restverbindlichkeiten befreit.
Ab Juli 2008 kann mit Ihrem Anwalt auch ein Erfolgshonorar ( Honorar nur gegen Erfolg nach § 4 a RVG  )  vereinbart werden.
Sie können mich hierzu gerne ansprechen, wenn Sie  aufgrund Ihrer  wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden.
 

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 241687
 183

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ausstieg aus Verträgen mit der "Frankonia - Gruppe" (Deltoton AG, CSA) per Erfolgshonorar“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Reime

Bild: Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON GenussrechteBild: Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON Genussrechte
Irreführende Werbung im Verkaufsprospekt für PROKON Genussrechte
Mit nicht rechtskräftigen Urteilen vom 15.03.2011 haben das Landgericht Itzehoe in Az.: 5 O 66/10 und in Folge am 5.09.2012 das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht in 6 U 14/11 entschieden, dass der Prokon - Verkaufsprospekt für Genussrechte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen "maximalen Flexibilität" dieser Geldanlage enthält. Chancen und Risiken müssen gleichermaßen dargestellt werden Verbraucher können Werbeaussagen des Unternehmens fälschlicherweise dahin verstehen, dass diese Geldanlagen s…
Bild: Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?Bild: Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?
Kick-backs bei Versicherungen: Aktuelle BGH-Urteile für Versicherungsvertrieb anwendbar?
Für den Finanzdienstleistungsbereich gibt es derzeit eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) die festlegen wann aufklärungspflichtige Rückvergütungen oder Innenprovisionen vorliegen. Aufzuklären hat eine Bank im Anlageberatungsverhältnis auch über die Rückvergütung, die an sie umsatzabhängig als Vermittlerin bezahlt wird, und zwar nicht nur dann, wenn die Vergütung die Schwelle von 15 % bezogen auf das Anlagekapital überschreitet (BGH,III ZR 290/04), sondern auch dann, durch den Anspruch auf Rückvergütungen mit Blic…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Insolvenzverfahren eröffnetBild: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Insolvenzverfahren eröffnet
CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Insolvenzverfahren eröffnet
… können Prospektfehler sein, falls hier falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Die Capital Sachwert Alliance (CSA) ist eine Tochtergesellschaft der Deltoton GmbH (ehemals Frankonia AG). Die Deltoton GmbH hat ebenfalls Insolvenz angemeldet. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. „Sollte sich der …
Bild: Frankonia / Deltoton / CSA: Informationsveranstaltung via BSZ Telefon ConferenceBild: Frankonia / Deltoton / CSA: Informationsveranstaltung via BSZ Telefon Conference
Frankonia / Deltoton / CSA: Informationsveranstaltung via BSZ Telefon Conference
… Anfahrtszeiten in Kauf nehmen zu müssen. Ihre noch offenen Fragen können sie während der Infoveranstaltung direkt an den Rechtsanwalt stellten. Die Telefon Conference „Frankonia / Deltoton / CSA“ wird von den Rechtsanwälten Jakob Brüllmann und Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte geleitet …
Frankonia Sachwert AG / Frankoniawert AG wird Deltoton AG
Frankonia Sachwert AG / Frankoniawert AG wird Deltoton AG
Anleger der Frankonia Sachwert AG bzw. der Frankoniawert AG und der Capital Sachwert Alliance (CSA) Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG erhielten Ende 2006 die Mitteilung, dass sich der Firmenname ab sofort von Frankoniawert AG in Deltoton AG geändert habe. Zweck der Namensänderung sei ausschließlich die „Imageverbesserung“ und habe keine Auswirkungen …
Bild: CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmeldenBild: CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden
CSA Beteiligungsfonds 5: Forderungen noch bis 1. Oktober anmelden
… nur von geringen Insolvenzquoten auszugehen. Der CSA Beteiligungsfonds 5 wurde von der Capital Sachwert Alliance (CSA) platziert. CSA ist eine Tochtergesellschaft der ehemaligen Frankonia-Gruppe, der heutigen Deltoton GmbH. Gegen die Deltoton GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg seit einigen Monaten wegen des Verdachts auf Anlagebetrug. Das …
Bild: WhitePins+ / Emotain GmbH: Seit Dezember keine Auszahlungen mehrBild: WhitePins+ / Emotain GmbH: Seit Dezember keine Auszahlungen mehr
WhitePins+ / Emotain GmbH: Seit Dezember keine Auszahlungen mehr
… Adresse teilen, finde ich seltsam", so die Meinung eines Whistleblowers an die Adresse der Kanzlei Cäsar-Preller. Auch firmierte die Emotain GmbH früher als "FRANKONIA Masterfonds", Deltoton war vor der Umbenennung als FRANKONIA-Gruppe bekannt. Cäsar-Preller: "Das Ganze wirkt wie ein riesiges Geldwäsche / Abzockkonstrukt und scheint recht weit verzweigt …
FRANKONIA / DELTOTON AG: Totalverlust der Einlagen - Auseinandersetzungsguthaben nach 10 Jahren negativ
FRANKONIA / DELTOTON AG: Totalverlust der Einlagen - Auseinandersetzungsguthaben nach 10 Jahren negativ
Anleger der Deltoton AG (vormals: Frankonia Direkt, Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG bzw. Frankoniawert AG) haben Ende Oktober die ernüchternde Mitteilung erhalten, dass ihre Einlagen vollständig verloren zu sein scheinen. Die Deltoton AG fordert dazu auf, weitere Einlagen nachzuschießen, um die errechneten negativen Auseinandersetzungsguthaben …
Bild: Kanzlei Thieler erreicht Einigung mit der Deltoton AGBild: Kanzlei Thieler erreicht Einigung mit der Deltoton AG
Kanzlei Thieler erreicht Einigung mit der Deltoton AG
Zahlreiche Anleger verschiedener Beteiligungen der Frankonia-Gruppe haben ihre Anlagesorgen hinter sich gelassen. Die Deltoton AG hat sich in mehreren Fällen mit Anlegern, die durch die Kanzlei Thieler vertreten wurden, geeinigt. Der Frankonia-Konzern bestand unter anderem aus der Mutter Deutsche Frankonia Beteiligungs AG und den Töchtern Deltoton AG …
Bild: Deltoton: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 im vorläufigen InsolvenzverfahrenBild: Deltoton: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 im vorläufigen Insolvenzverfahren
Deltoton: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 im vorläufigen Insolvenzverfahren
… pleite. Leidtragende sind die Anleger, die hohe Verluste befürchten müssen und daher schnell handeln sollten.“ Zum Hintergrund: Die Deltoton GmbH ist aus der Frankonia AG hervorgegangen. Zu deren Tochtergesellschaften zählte unter anderem die Capital Sachwert Alliance (CSA), die die Beteiligungsfonds auflegte. Ende 2014 führte die Staatsanwaltschaft …
Bild: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der AnlegerBild: CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der Anleger
CSA Beteiligungsfonds 4 und 5: Möglichkeiten der Anleger
… für ein Ratenmodell entscheiden. Für die Anleger erfüllten sich die Versprechungen allerdings nicht. Die Fondsgesellschaften sind pleite, ebenso wie die Deltoton GmbH (früher Frankonia-Gruppe), die die Muttergesellschaft der Capital Sachwert Alliance war. Besonders bitter: Die Anleger, die sich für das Ratenmodell entschieden haben, müssen trotz der …
Bild: CSA Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der AnlegerBild: CSA Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
CSA Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
Seit Ende 2014 wird gegen die Deltoton GmbH (früher Frankonia) u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Am 1. Juni hat das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft CSA Verwaltungs GmbH eröffnet. Folge der staatsanwaltlichen Ermittlungen waren die Insolvenzanträge der Deltoton GmbH, der CSA Verwaltungs GmbH …
Sie lesen gerade: Ausstieg aus Verträgen mit der "Frankonia - Gruppe" (Deltoton AG, CSA) per Erfolgshonorar