(openPR) Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Angelegenheit zu entscheiden, in welcher eine Zahnarztpatientin infolge einer fehlerhaften Wurzelkanalbehandlung erhebliche Schmerzen zu erleiden hatte und zwei Zähne verlor. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass bei der Patientin an zwei Zähnen Wurzelbehandlungen durchgeführt worden sind und zudem die Keramikfüllungen an diesen zwei Zähnen erneuert wurden. In der Folge dieser Behandlung traten bei der Patientin wiederholt intensive Schmerzen an den behandelten Stellen auf. Wiederholt hatte der Zahnarzt eine Wurzelkanalbehandlung durchzuführen, sowie das Keramikinlay zu erneuern. Auch daraufhin erlitt die Patientin an gleichen Stellen Schmerzen, so dass sie ihren Zahnarzt zum dritten Male aufzusuchen hatte. Dieser tat die Sache ab, indem er äußerte, dass es sich um Anpassungs- und Übergangsschmerzen handeln würde. Daraufhin trat die Patientin mit einem anderen Zahnarzt in Verbindung, welcher die nunmehr zwei entzündeten Zähne zu entfernen und durch Implantate zu ersetzen hatte. Die erkennenden Richter des zuständigen Gerichts hatten festgestellt, dass der erstbehandelnde Zahnarzt auf die Schmerzen der Patientin nicht hinreichend reagierte, denn er hätte wissen müssen, dass Anpassungsschmerzen nach allenfalls vier Tage andauern könnten. Insofern postendodontische Zahnschmerzen über einen Zeitraum von zwei Wochen fortdauern, hat ein Zahnarzt die Ursache neben einen Klopftest auch durch eine Röntgenkontrolle abzuklären. Dies unterließ der erstbehandelnde Zahnarzt. In diesem Verfahren konnte dann der erstbehandelnde Zahnarzt nicht nachweisen, dass bei rechtzeitiger und richtiger Diagnose und Behandlung seine Patientin die zwei Zähne nicht verloren hätte. Das Gericht hat den Zahnarzt zur Zahlung von EUR 7.000,00 für Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Rechtsanwalt Ralf Renner vertritt geschädigte Patienten wegen Kunstfehler.
vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/arzthaftung_medizinrecht_arzthaftungsrecht_1_w.htm



















