26.04.2007 - 15:16 - Gesundheit & Medizin
Schmerzzustände nach Wurzelbehandlung falsch interpretiert
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen Kölner Zahnarzt nach einer fehlerhaften Behandlung seiner Patientin rechtskräftig zur Zahlung von insgesamt 7.000,- Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt (Az. 5 U 148/04). Außerdem wurde festgestellt, dass der Arzt zum Ersatz eventueller künftiger Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung verpflichtet ist.
Die Patientin hatte ihren Zahnarzt im Herbst 2001 wegen Zahnschmerzen aufgesucht. Dieser führte Wurzelbehandlungen an 2 Zähnen durch und erneuerte die Keramikfüllungen der Zähne. Da die Patientin weiter Schmerzen an einem Zahn hatte, wurde eine nochmalige Wurzelkanalbehandlung vorgenommen, dabei musste das Keramikinlay entfernt und später neu eingesetzt werden. Nach dem Jahreswechsel klagte die Patientin über weiter anhaltende Schmerzen und suchte die Praxis wiederum mehrfach auf. Der Behandler bezeichnete die Schmerzen als Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, die nach einer Füllung mit Keramikinlays auftreten könnten. Weiter soll er geäußert haben, die Patientin "solle sich nicht so anstellen," was im Prozess aber streitig blieb. Darauf brach diese die Behandlung ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Dieser musste die 2 entzündeten Zähne später komplett ziehen, die Patientin wurde mit Implantaten versorgt. »»»
Quelle: Pressemitteilung OLG Köln >>> zur Mitteilung im Volltext (pdf) >>>
www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2007/zahnschmerz.pdf
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
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Die Patientin hatte ihren Zahnarzt im Herbst 2001 wegen Zahnschmerzen aufgesucht. Dieser führte Wurzelbehandlungen an 2 Zähnen durch und erneuerte die Keramikfüllungen der Zähne. Da die Patientin weiter Schmerzen an einem Zahn hatte, wurde eine nochmalige Wurzelkanalbehandlung vorgenommen, dabei musste das Keramikinlay entfernt und später neu eingesetzt werden. Nach dem Jahreswechsel klagte die Patientin über weiter anhaltende Schmerzen und suchte die Praxis wiederum mehrfach auf. Der Behandler bezeichnete die Schmerzen als Anpassungs- oder Übergangsschmerzen, die nach einer Füllung mit Keramikinlays auftreten könnten. Weiter soll er geäußert haben, die Patientin "solle sich nicht so anstellen," was im Prozess aber streitig blieb. Darauf brach diese die Behandlung ab und suchte einen anderen Zahnarzt auf. Dieser musste die 2 entzündeten Zähne später komplett ziehen, die Patientin wurde mit Implantaten versorgt. »»»
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