(openPR) Die Kritik an der Sterbehilfe-Umfrage des IfD scheint überzogen, und zwar unabhängig davon, dass selbstverständlich der Palliativmedizin ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Es ist daran zu erinnern, dass nicht wenige Palliativmediziner und –Ethiker den Patienten einen egozentrischen Individualismus vorwerfen, wenn und soweit diese im Rahmen einer von ihnen selbst formulierten Patientenverfügung den freiverantwortlichen Suizid ggf. durch eine ärztliche Assistenz vorziehen würden. Die Patientenverfügung selbst leiste damit einen Beitrag, dass künftig wohl kein Interesse daran bestehe, dass der palliativmedizinischen Forschung und Therapie der Vorrang eingeräumt werde.
Sofern nunmehr die Fachgesellschaften der „Instrumentalisierung“ der Bürger im Rahmen einer Umfrage das Wort reden, wird daran zu erinnern sein, dass mit dem Hinweis auf den Patienten als einen „egozentrischen Individualisten“ der künftige Patient selbst zum „Objekt“ einer Wissenschaftsdisziplin wird.
Das redliche Bemühen der Palliativmediziner auch um eine qualifizierte und nachhaltige Schmerzforschung steht nicht - wie vielfach behauptet – in einem direkten Widerspruch zu den aktiven Formen der Sterbehilfe. Es obliegt künftigen Patienten, sich für eine der Optionen entscheiden zu können.
"Tötung auf Verlangen ist keine Alternative“, so Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede, Präsident der DGSS in einer gemeinsamen Presseerklärung v. 08.08.08 mit Prof. Dr. Müller-Busch, Präsident der DGP.
Selbstverständlich ist der freiverantwortliche Suizid ggf. durch ärztliche Assistenz eine Alternative. Hierüber entscheidet der Patient und nicht die Palliativmediziner, mögen letztere auch um ihre Wissenschaft willen eine andere Auffassung hegen. Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet mehr, als man/frau allgemeinhin vermuten und das dies in der Tat so ist, dokumentiert im Kern die Umfrage sowie erkennbar den weiteren bedeutsamen Umstand, dass ggf. der Vernunfthoheit der Ärzte Grenzen gesetzt sind und der Patient sich durchaus auch gegen ein palliativmedizinisches und –therpeutisches Konzept in seinem individuellen Fall entscheiden kann.
Die Palliativmedizin unterbreitet ein therapeutisches „Angebot“, welches eben nicht zwangsläufig von den Patienten anzunehmen ist. Dies mag zwar die Berufsseele der Pallitaivmediziner empfindlich „berühren“, dürfte aber letztlich ohne Belang sein. Freilich ist in diesem Zusammenhang stehend immer wieder zu betonen, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht zur Fremdbestimmung der Ärzte, so also auch nicht über Palliativmediziner führt, so wenig wie der neopaternalistische Fürsorgegedanke zur Fremdbestimmung über die Patienten führen darf!
Lutz Barth













