Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein
(openPR) Die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerkdas folgende Statement abgegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativerversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!
Werner Schell
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail:

Internet:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Über das Unternehmen
Das Netzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei nimmt die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert ein. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, ist eine wichtige Aufgabe. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab (vgl. u.a. §§ 20 SGB V und 45d SGB XI). Die demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für dementiell erkrankte Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht.
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