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Siegt die Alltagsphilosophie über das Selbstbestimmungsrecht?

07.07.200811:23 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Siegt die Alltagsphilosophie über das Selbstbestimmungsrecht?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Es ist nahezu unerträglich, wie einige Alltagsphilosophen fantasievoll, aber deswegen nicht minder desolat auf der Klaviatur des Verfassungsrechts spielen. Der ethische Wertediskurs über die Sterbehilfe droht zu entgleiten und allenthalben ist festzustellen, dass sich ganz aktuell insbesondere Bundespolitiker besonders dienstbeflissen der Problematik über das Sterben im Allgemeinen und dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen im Besonderen annehmen. Nicht selten offenbaren hierbei die Politiker erhebliche Defizite und ihre verfassungsrechtlichen Kenntnisse scheinen nicht nur begrenzt, sondern gelegentlich auch desolat zu sein. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erfährt eine höchst bedenkliche Einschränkung und vereinzelt wird gemutmaßt, dass ja schließlich der Bürger in seiner Rolle als Patient nicht über die medizinischen und juristischen Kenntnisse verfüge, so dass hier ein neuer Neopaternalismus Platz greift, der sich zunehmend zu einem Wildwuchs ausreift. Schon wird der sog. „Volkspatientenverfügung“ neben einer „qualifizierten Patientenverfügung“ das Wort geredet und unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten wird gleichsam daran erinnert, dass bei ethischen Grundsatzfragen die Parlamentarier am Schluss einen Mittelweg finden müssen, um eine „breite Mehrheit im Parlament und der Gesellschaft zu haben“. Dass es hierauf aber nicht ankommt, scheint manchen Politikern völlig abzugehen – sei es nun aus Unkenntnis oder schlichter Ignoranz gegenüber den Freiheitsrechten in unserem säkularen Verfassungsstaat. Der demokratisch legitimierte Gesetzgeber muss keinen (!) Mittelweg finden, sondern einen Gesetzesvorschlag verabschieden, der dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gerecht wird. Wir benötigen keine „ethischen Vordenker“ in dieser Frage, da nicht die Gesellschaft, sondern die einzelnen Gesellschaftsmitglieder – mithin also die Bürgerinnen und Bürger – aufgerufen sind, sich in dieser Frage höchst individuell zu entscheiden oder schlicht von einer Entscheidung Abstand zu nehmen. Der Gesetzgeber muss lediglich einen geeigneten Rahmen zur Verfügung stellen, in dem die differenten Handlungsoptionen rechtlich abgesichert werden, die verfassungsrechtlich geboten sind. Um es deutlicher zu formulieren: Man/frau ist nicht gehalten, einen „christlichen Tod“ zu sterben oder die Werte konservativer Politiker zu internalisieren, um selbstbestimmt eine Patientenverfügung abfassen zu können, die dann in der Folge auch einer strikten Beachtung erfährt! Den Normexergeten scheint die Idee völlig fremd zu sein, dass es Bürger in unserem Lande gibt, die zwar die palliativmedizinische Entwicklung begrüßen, die konkrete Anwendung aber für sich ausgeschlossen wissen wollen. Ebenso erscheint es den Alltagsphilosophen als eine beängstigende Perspektive, dass Bürgerinnen und Bürger sich ganz bewusst dafür entscheiden, nicht in einem Altenpflegeheim betreut zu werden, zumal wenn sich das Krankheitsbild einer Demenz manifestiert hat und einen Abschied aus dem Leben vorziehen. Versuche, die Demenz als Krankheit zu verklären und gleichsam die These zu nähren, als sei hier der gesunde Mensch für den späteren dementen Patienten in ein und derselben Person verantwortlich, dokumentieren im Ergebnis ein Verhältnis zu den verfassungsrechtlich verbürgten Freiheitsrechten, dass nur kopfschüttelnd zur Kenntnis genommen werden kann.



Was also ist gefordert?

Ein klarer Blick für das verfassungsrechtlich Gebotene und daher sollten im Zweifel die Parlamentarier auch ein Blick in die Literatur riskieren, der ihnen den gangbaren, aber auch vor allem auch gebotenen Weg zeigt. Nicht gefordert ist eine pseudowissenschaftliche Diskussion über den Grund und die Grenzen des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, die einmal mehr dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die Kompetenz der politisch Verantwortlichen verlieren. Es reicht völlig zu, wenn die Politiker für sich ihren gangbaren Weg in einen eigenen Tod skizziert haben und vielmehr sich ihrer Kernaufgabe bewusst werden, eine verfassungskonforme Regelung frei von ihren ureigenen ethischen Vorstellungen zu verabschieden. Eine „Volkspatientenverfügung“ nach den Vorstellungen einiger CDU-Politiker ist entbehrlich. Vielmehr ist der Einzelne gefordert, sich in dieser Frage zu positionieren und zwar frei von irgendwelchen „Lastdiskursen“, die bei manchen Diskutanten den Blick für das Wesentliche trüben. Wir alle sterben unseren eigenen Tod und nicht den „Tod“ einiger Abgeordneter, die offensichtlich den neopaternalistischen Tendenzen einiger Hobbyphilosophen erlegen sind.

Lutz Barth

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