(openPR) Der gesamte Bereich der Kinderbetreuung mit sämtlichen Betreuungseinrichtungen - beginnend von den Kinderkrippen über die Kindergärten, Tagesmütter, Kinderhäuser, altersgemischte Gruppen, elternverwaltete Kindergruppen u. a. m. bis letztlich zu den Horten - sollte verfassungsrechtlich Bund und Ländern zugeordnet werden.
Der Österreichische Dachverband der Berufsgruppen der Kindergarten- und HortpädagogInnen - ÖDKH als Dachorganisation aller österreichischen Bundesländer-Berufsgruppen verlangt in einer Stellungnahme zur geplante Staats- und Verwaltungsreform, dass alle außerfamiliäre Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache und Landessache sein sollten.
"Den ersten und entscheidenden Beitrag für ganzheitliche Bildung und soziales Lernen leisten in der Regel die Eltern oder andere primäre Bezugspersonen des Kindes. Qualifizierte familienergänzende Bildungsangebote tragen zur Entlastung und Unterstützung von Eltern bei und ermöglichen eine Reihe von präventiven Maßnahmen. Die ganzheitliche Bildung als Voraussetzung zur Persönlichkeitsentwicklung bietet eine entscheidende Grundlage für die individuelle Lebensqualität und das gesellschaftliche Zusammenleben. Sie stellt daher einen zentralen Wert für die gesamte menschliche Existenz dar, der auch durch die Verfassung seinem Rang entsprechend zuzuordnen ist", meint Lydia KADOUN, Obfrau des ÖDKH.
Eltern bzw. Elternteile haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte und für alle Familien leistbare elementare bzw. außerschulische Bildungseinrichtungen. Die Gesellschaft teilt mit den Eltern die Verantwortung für die Kinder und hat demnach solidarisch den erforderlichen Beitrag für familienergänzende, qualifizierte Bildungsangebote zu leisten.
Ein bedarfsdeckendes Angebot mit vergleichbaren Qualitätsstandards ist bundesweit zu sichern. Langfristig gesehen müssen (auch elementare) Bildungseinrichtungen kostenlos für die Eltern sein. Die Finanzierung muss gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden wahrgenommen werden.
"Die in den familienergänzenden Bildungseinrichtungen tätigen Personen benötigen eine einschlägige Qualifikation, in der Inhalte und Methoden einer entwicklungs- und altersgemäßen, ganzheitlichen Entwicklung und Bildung der Kinder erworben werden. Diese Qualifikation sollte gemeinsam mit allen pädagogischen Berufen an den Pädagogischen Hochschulen erfolgen, wobei für die betroffenen PädagogInnen die Durchlässigkeit des Berufsfeldes ElementarpädagogIn – PrimarschulpädagogIn - SekundarschulschulpädagogIn modular zu sichern ist, wodurch den PädagogInnen bessere Berufschancen sowie Bund, Ländern und Gemeinden große Vorteile in der Verwendung der PädagogInnen und finanziellen Belastung erwachsen", führt Raphaela KELLER als Obfrau-Stellvertreterin des ÖDKH aus.
Dazu braucht es - neben der verfassungsrechtlichen Stellung und Definition der gemeiniglich als "Kindergarten und Hort bezeichneten Einrichtungen als "Bildungseinrichtungen" - ein Bundesrahmengesetz zur Qualitätssicherung in elementaren und außerschulischen Bildungseinrichtungen. Ein entsprechender Entwurf wurde vom ÖDKH gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Plattform EduCare erarbeitet. Er trägt der neuen Verfassungs-Bestimmung Rechnung und ist Voraussetzung und Grundlage für einen in weiterer Folge zu erarbeitenden österreichweit gültigen Bildungsplan.
"Alle Kinder haben im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen Anspruch auf einen bedürfnisgerechten Platz in einer elementaren bzw. außerschulischen Bildungseinrichtung. Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf spezifische Angebote. Bekennen wir uns dazu mit der geforderten verfassungsrechtlichen Normierung und den entsprechenden Ausführungsgesetzen in Bund und Ländern!" appelliert der ÖDKH an die verantwortlichen Politiker im Parlament und in den Ländern.













