(openPR) Im aktuellen Konfliktfall zwischen der weithin bekannten Wochenzeitung
„Die Zeit“, und dem neuen Titel „zeitlos – Das Generationen Magazin“,
der erst jüngst auf dem deutschen Markt erschienen ist, zeichnet sich eine
Einigung ab.
„Die Zeit“ sieht die bestehenden Markenrechte an ihrem eingeführten Wochentitel tangiert, und fordert den Inhaber der eingetragenen Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“ zu einer Modifikation der Markeneintragung auf.
Bei „zeitlos“ handelt es sich um ein hochwertiges Magazin mit 8-wöchigem Erscheinungsrhythmus, das sich bevorzugt an eine gebildete Leserschaft in der zweiten Lebenshälfte richtet.
Auch wenn die jetzt kurz vor der Einigung stehende Markenkollision vordergründig eher paradox erscheinen mag – (will „Die Zeit“ womöglich eine Verwechslungsgefahr herleiten zwischen zwei Begriffen, die sich offensichtlich widersprechen?) gibt es aus Sicht der Anwälte des Zeitverlags Gerd Bucerius GmbH & Co. KG durchaus Anlass zur Intervention.
Jedoch ist man seitens des Zeitverlags durchaus geneigt, dem Zeitlos-Verlag entgegen zu kommen, und bietet den „zeitlos“ Machern eine gütliche Einigung an.
Dazu sollen sich die Inhaber der „zeitlos“ – Marke zu bestimmten Modifikationen ihrer Markenanmeldung verpflichten, um mögliche Konflikte und Verwechslungsgefahren von vorn herein auszuschalten.
Auch seitens des Zeitlos-Verlages besteht die grundsätzliche Tendenz, sich dem Angebot zur gütlichen Einigung nicht zu verschließen, da man das berechtigte Schutzbedürfnis des eingeführten Titels „Die Zeit“ durchaus nachvollziehen kann.
Allerdings hat die Vorwärtsverteidigung des etablierten Platzhirschen durchaus ihre Grenzen, weshalb die „zeitlos“ Herausgeber ihre Zustimmung zu den Vorschlägen der juristischen Vertreter des Zeitverlages noch von einigen formaljuristischen Feinarbeiten abhängig machen.
So weit also der juristische Stand der Dinge, der ja stets die Tendenz hat, mit dem so genannten „einfachen Menschenverstand“ dann doch nicht immer ganz so einfach zu erfassen zu sein.
Gerade das Markenrecht bietet unzählige Fallstricke und Ansatzpunkte für objektive wie vermeintliche Rechtsverletzungen und Interessenkollisionen – und sei es nur die Prominenz eines eingeführten Namens oder Produkts, die allein schon ausreichend erscheint, jeden noch so entlegenen Konkurrenten erst einmal vorsorglich wegzubeißen. Sollte sich der Zeitlos Verlag den Forderungen des Zeitverlages widersetzen, droht den jungen „zeitlos“-Herausgebern ein Einspruchsverfahren gegen ihre bereits beim deutschen Patentamt eingetragene Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“.
Die Uhr läuft, die Juristen sind am Zuge. Wie auch immer: Wohin „Die Zeit“ läuft, wird sich zeigen.
Das neue »zeitlos« Magazin ist ab sofort in allen Buchhandlungen zu bestellen
(ISBN 978-3-88294-382-5), sowie über andere ausgewählte Verkaufsstellen und z.T. im Bahnhofsbuchhandel erhältlich, der Einzelverkaufspreis beträgt € 7,-, das Jahresabonnement ist für € 39,- zu beziehen.
Mediadaten per PDF und druckfähige Bilder auf: www.zeitlos-magazin.de,
Musterheft auf Anfrage:









