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„Die Zeit“ gegen „zeitlos - Das Generationen Magazin“ - Gütliche Einigung erzielt

Bild: „Die Zeit“ gegen „zeitlos - Das Generationen Magazin“ - Gütliche Einigung erzielt

(openPR) Das Maß der Zeit ist für alle gleich. Das Maß der „Zeit“ nicht ganz.

Kaum auf dem Markt, sah sich der neue Titel „zeitlos – Das Generationen Magazin“ schon mit einer Forderung des Zeitverlages Gerd Bucerius GmbH konfrontiert, die verwendeten Markenrechte im Sinne des Zeitverlages zu modifizieren. Bei „zeitlos“ handelt es sich um ein hochwertiges Publikumsmagazin mit 8-wöchigem Erscheinungsrhythmus, das sich bevorzugt an eine gebildete Leserschaft in der zweiten Lebenshälfte richtet.



Stein des Anstoßes war das beiden Titeln gemeinsame Element „Zeit“:
Konkret sahen die juristischen Vertreter des Zeitverlages die bestehenden Markenrechte am eingeführten Wochentitel „Die Zeit“ tangiert, und forderten
daher den Inhaber der eingetragenen Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“ zu diversen Zugeständnissen bei seiner Markenanmeldung auf.
Von Anfang an jedoch zeigte man sich seitens des Zeitverlages durchaus geneigt, dem Zeitlos-Verlag entgegen zu kommen, und bot den „zeitlos“ Machern eine „gütliche Einigung“ an, welche nun auch erzielt werden konnte.

Auch seitens des Zeitlos-Verlages war die grundsätzliche Tendenz vorhanden, sich den Forderungen der Bucerius-Anwälte nicht zu verschließen, da man das berechtigte Schutzbedürfnis des eingeführten Titels „Die Zeit“ durchaus nachvollziehen kann. Zudem hat sicher auch die schiere wirtschaftliche Potenz des dominanten Platzhirsches die Konfliktbereitschaft der „zeitlos“-Macher von vorn herein limitiert.

Ungeachtet dessen wurde nun ein Kompromiss erzielt, mit dem beide Seiten gut leben können: U.a. verpflichtet sich das „zeitlos“ Magazin, maximal 50 % aktuelle politische Inhalte in jeder Ausgabe zu behandeln – eine Konzession, die angesichts des Magazinkonzepts von „zeitlos“ keine echten Zugeständnisse verlangt – sind die Themen und Inhalte des Generationen Magazins doch generell eher von wahrhaft zeitloser Art, und erklärter Maßen frei von jeder ideologischen oder politischen Färbung.

Darüber hinaus haben sich die Inhaber der „zeitlos“ – Marke verpflichtet, auch rein formal jede Verwechslungsgefahr mit der „Zeit“ auszuschließen, indem sie den entsprechenden Namensbestandteil ihres Titels in keiner Weise betonen oder herausheben.
Auch dieses wird den „zeitlos“ Herausgebern kaum Probleme bereiten, würde solches Tun doch die Programmatik ihres Titels geradezu ab absurdum führen. Schließlich ist es unser aller Los, dem Diktat der Zeit zu unterliegen, und nur die Zeitlosen, d.h. jene, die den Druck der Zeit nicht spüren, sind wirklich frei. Die Markenrechte der Wochenzeitung „Die Zeit“ zu respektieren, ist also ohnehin im „zeitlos“ Titel- und Magazinkonzept angelegt.

„Wer die richtigen Dinge loszulassen bereit ist, hat in manchen Fällen eben doch das bessere Los gezogen.“ – so der Kommentar eines der „zeitlos“ Herausgeber nach dem nun gefundenen Kompromiss.
Oder, in Abwandlung eines bekannten Sprichwortes: „Kommt Zeit, kommt Rat“ - manchmal kommt aber auch der Anwalt.


Das neue »zeitlos« Magazin ist ab sofort in allen Buchhandlungen zu bestellen
(ISBN 978-3-88294-382-5), sowie über andere ausgewählte Verkaufsstellen und z.T. im Bahnhofsbuchhandel erhältlich, der Einzelverkaufspreis beträgt € 7,-, das Jahresabonnement ist für € 39,- zu beziehen.

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„Die Zeit“ gegen „zeitlos - Das Generationen Magazin“: „Zeit“-Anwälte bieten „gütliche Einigung“ an.
Im aktuellen Konfliktfall zwischen der weithin bekannten Wochenzeitung „Die Zeit“, und dem neuen Titel „zeitlos – Das Generationen Magazin“, der erst jüngst auf dem deutschen Markt erschienen ist, zeichnet sich eine Einigung ab. „Die Zeit“ sieht die bestehenden Markenrechte an ihrem eingeführten Wochentitel tangiert, und fordert den Inhaber der eingetragenen Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“ zu einer Modifikation der Markeneintragung auf. Bei „zeitlos“ handelt es sich um ein hochwertiges Magazin mit 8-wöchigem Erscheinungsrhythmus…

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