(openPR) Nachdem der renommierte Pflegerechtler R. Roßbruch bereits in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift Pflegerecht Kritik am Deutschen Pflegerat (DPR) geübt hatte, folgte nunmehr in dem Editorial der Mai-Ausgabe „Wie eine Studie und eine Presseerklärung der DKG den Deutschen Pflegerat frohlocken lässt!“ eine weitere herbe Kritik, die daran mündet, dass offensichtlich die Präsidentin des DPR eine andere Presserklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft gelesen habe, als die für Jedermann/frau zugängliche. Damit aber nicht genug: Roßbruchs Worten zufolge scheint der DPR auch eine andere Studie gelesen zu haben, auf die sich die seinerzeitige Presseerklärung der DKG beziehe.
Seine Kritik mündet in einer Satire und deren Kernaussage dürfte wohl darin bestehen, dass seitens des DPR mehr „heiße Luft“ denn Konstruktives in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe produziert werde.
Hier scheint dem Pflegerechtler Roßbruch offensichtlich der „Kragen geplatzt“ zu sein. Ihm ist das Thema der Neuordnung der Gesundheitsberufe erkennbar zu wichtig, um im berufspolitischen Gerangel des DPR mit der Ärzteschaft zerredet zu werden. In der Tat werden die kommenden Monate zeigen, wie eine Neuordnung der ärztlichen resp. pflegerischen Aufgaben in den entsprechenden Modell-Vorhaben vorgenommen und geregelt wird. Eines ist hierbei aber in jedem Falle zu berücksichtigen: Oberste Priorität hat die Patientensicherheit und dies gilt erst recht in sog. „Modellversuchen“.
Lutz Barth






















