(openPR) Wie nicht anders zu erwarten, stoßen die die von der Bundesärztekammer auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm vorgelegten Grundsätze zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen in Deutschland bei Vertretern des Deutschen Pflegerates (DPR) auf nachhaltige Kritik (Quelle: kma – Artikel v. 23.05.08).
Es werden die altbekannten Positionen wiederholt und mehr oder weniger direkt darauf hingewiesen, dass sich der DPR im guten Einvernehmen mit dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen und dem Deutschen Krankenhausinstitut weiß. Wenn letztlich Pflegekräfte insbesondere nach der Expertise des DKI ärztliche Aufgaben übernehmen sollen, werde man sich nicht verschließen, so die Präsidentin des DPR.
Der DPR ist freilich nunmehr zur Einsicht gelangt, dass hierfür besondere Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ein solches gilt insbesondere für die berufs- und haftungsrechtlichen Implikationen, die mit einer Neuordnung der ärztlichen Tätigkeiten resp. Aufgaben verbunden sind.
Die „Garantieerklärung“ des DPR, wonach eine hohe fachliche Expertise, die sich auf wissenschaftliche Forschungen und Begründungen stütze, zugesichert werde könne, reicht für sich allein genommen nicht aus.
Der emanzipatorische Anspruch jedenfalls der Funktionäre der Berufsverbände und mancher rechtskundiger Pflegedirektoren nach dem Motto, „wir können das“, reicht nicht zu, um die pflegetherapeutische Ausrichtung des Pflegeberufs umfassend rechtlich absichern zu können.
Wir dürfen nunmehr gespannt sein, welche rechtspolitischen Vorschläge vom DPR unterbreitet werden, die letztlich zur Rechtssicherheit der von den Berufsverbänden vertretenen Pflegenden beitragen sollen. Hier beginnt die „Arbeit“ im Detail und ein bisheriges Wunschdenken wird konkreten Vorschlägen weichen müssen.
Neben dem obersten Ziel der Patientensicherheit wird der DPR darauf zu achten haben, dass auch die Belange der Pflegenden hinreichend berücksichtigt werden, die allen voran nach berechtigterweise nach Rechtssicherheit streben.
Um es gleich vorwegzunehmen: Der Hinweis mancher Pflegerechtler, dass das Risiko nicht sonderlich groß sei, weil dieses versicherungstechnisch ausgeschlossen, zumindest aber gemildert werde könne, überzeugt in der Gänze nicht. Hier entziehen sich die Pflegerechtsexperten einer dogmatischen Diskussion – wohlwissend um die Tragweite der geplanten Neuordnung der Aufgaben im Gesundheitswesen und die damit einhergehende Pflichtenbindung der Pflegenden.
Es ist dringend davor zu warnen, den „Pflegenden mehr Steine statt Brot“ zu geben.
Lutz Barth












