29.01.2007 - 17:51 - Gesundheit & Medizin
Pflegekräfte wollen künftig mehr Verantwortung
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Die Pflegeberufe beanspruchen mehr Verantwortung. Sowohl in der Integrierten Versorgung, wie auch beim Zugriff auf elektronische Patientenakten und bei der Verordnung von Hilfsmitteln wollen Pflegekräfte Ärzten gleichgestellt werden.“ Das hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerates Marie-Luise Müller letzten Freitag in Berlin auf einem Fachkongress gefordert.
Quelle: Ärzte Zeitung >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/29/016a0601.asp?cat=/po...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Engagement der Präsidentin des DPR in allen Ehren, aber im Kern besteht keine zwingende Notwendigkeit für die Übertragung von Vorbehaltsaufgaben, sei es im Hinblick auf die Verordnung von Hilfsmitteln einschl. der Dauermedikation noch dem Zugriff auf elektronische Patientenakten. Ein solches gilt insbesondere mit Blick auf die stationäre Versorgung von Alterspatienten in Alteneinrichtungen.
Den Hausärzten kommt hier eine entscheidende Bedeutung innerhalb des Gesundheitssystems als Lotsen zu.
Die Wertigkeit des Pflegeberufs wird beileibe nicht daran zu messen sein, ob künftig das Pflegepersonal ein Rezept ausstellen und unterfertigen darf. Vielmehr sollte gerade der Hausarzt mehr in den pflegerischen Alltag etwa der Alterspatienten in stationären Alteneinrichtungen eingebunden werden.
Vgl. dazu auch die PR-Mitteilung v. IQB und die darin enthaltenen weiterführenden Literaturhinweise:
www.openpr.de/news/117345/Ambulante-aerztliche-Heimversor...
Sinnvoll ist vielmehr eine gebotene Kooperation zwischen den Ärzten und dem Pflegepersonal, wobei dem Arzt die ganzheitliche Patientenversorgung obliegt. Das hierbei die medizinisch arbeitsteiligen Prozesse zu organisieren sind, ist evident. Entscheidend ist allerdings, dass der Arzt die Letztentscheidungskompetenz besitzt!
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: Ärzte Zeitung >>>
www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/29/016a0601.asp?cat=/po...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Engagement der Präsidentin des DPR in allen Ehren, aber im Kern besteht keine zwingende Notwendigkeit für die Übertragung von Vorbehaltsaufgaben, sei es im Hinblick auf die Verordnung von Hilfsmitteln einschl. der Dauermedikation noch dem Zugriff auf elektronische Patientenakten. Ein solches gilt insbesondere mit Blick auf die stationäre Versorgung von Alterspatienten in Alteneinrichtungen.
Den Hausärzten kommt hier eine entscheidende Bedeutung innerhalb des Gesundheitssystems als Lotsen zu.
Die Wertigkeit des Pflegeberufs wird beileibe nicht daran zu messen sein, ob künftig das Pflegepersonal ein Rezept ausstellen und unterfertigen darf. Vielmehr sollte gerade der Hausarzt mehr in den pflegerischen Alltag etwa der Alterspatienten in stationären Alteneinrichtungen eingebunden werden.
Vgl. dazu auch die PR-Mitteilung v. IQB und die darin enthaltenen weiterführenden Literaturhinweise:
www.openpr.de/news/117345/Ambulante-aerztliche-Heimversor...
Sinnvoll ist vielmehr eine gebotene Kooperation zwischen den Ärzten und dem Pflegepersonal, wobei dem Arzt die ganzheitliche Patientenversorgung obliegt. Das hierbei die medizinisch arbeitsteiligen Prozesse zu organisieren sind, ist evident. Entscheidend ist allerdings, dass der Arzt die Letztentscheidungskompetenz besitzt!
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