openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft

Bild: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
Rechtsanwälte Leipold & Coll., München - Frankfurt a.M. - Wien - Zürich
Rechtsanwälte Leipold & Coll., München - Frankfurt a.M. - Wien - Zürich

(openPR) Das Bundesarbeitsgericht hatte am 24. April 2008 entschieden, dass bei der Bewerbung einer schwangeren Arbeitnehmerin um eine Stelle, wenn der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem männlichen Mitbewerber besetzt, eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht ist, wenn außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorgetragen werden, welche eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.


Zum Sachverhalt:

Die Klägerin ist bei der Beklagten als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des „Vizepräsidenten“, dem die Klägerin untergeordnet war, frei. Die Beklagte besetzte diese mit einem männlichen Kollegen und nicht mit der schwangeren Klägerin. Diese begehrte nun die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung auf Grund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung sei sie auf ihre Schwangerschaft angesprochen worden.
Die Beklagte behauptet, für die getroffene Auswahl sprächen allein sachliche Gründe.


Die Entscheidung:

Das Bundesarbeitsgericht hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte, aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Das BAG hat geurteilt, die Klägerin habe Tatsachen vorgetragen, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung vermuten lassen können.
Die Beklagte habe die Schwangerschaft der Klägerin gekannt, im Weiteren sei die Klägerin die Vertreterin des „Vizepräsidenten“ gewesen, dieser habe ihr auch seine Nachfolge in Aussicht gestellt.
Dieser Vortrag sei ebenso berücksichtigen wie die Behauptung der Klägerin, sie sei bei der Mitteilung ihrer Nichtberücksichtigung damit getröstet worden, dass sie sich auf ihr Kind freuen solle.

Bei Fragen zum Thema geschlechterspezifische Benachteiligung wenden Sie sich bitte an die

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 207099
 2051

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Leipold & Coll.

"Kick-Back" Urteil gilt nicht nur für Banken, sondern auch für alle anderen Anlageberater
"Kick-Back" Urteil gilt nicht nur für Banken, sondern auch für alle anderen Anlageberater
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Leipold & Coll. mit Standorten in Frankfurt, München, Wien und Zürich hat in einem Verfahren gegen den AWD vor dem Landgericht Hamburg einen sensationellen Teilerfolg erzielt. Während bisher die meisten Gerichte in Deutschland davon ausgehen, dass das so genannte "Kick-Back" Urteil aus dem Jahr 2006 bzw. dessen Bestätigung aus Februar 2009 ausschließlich auf Banken und deren Kunden anwendbar ist, hat nunmehr das Landgericht Hamburg im Wege eines Hinweisbeschlusses bestäti…
Steht ein schwerer Schock für Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG bevor?
Steht ein schwerer Schock für Anleger der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG bevor?
Nach Auskünften von Anlegern der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG steht diesen ein schwerer Schock unmittelbar bevor. Nach der Insolvenz eines der größten Autovermieter in Deutschland sollen Anleger nicht nur ihre gesamten Ausschüttungen der letzten Jahre zurückzahlen müssen, sondern sogar darüber hinaus zur Kasse gebeten werden. Die Verbindung zwischen Budget und ALAG bzw. Albis ist dabei wie folgt. Mit dem im Herbst 2007 besiegelten Joint Venture der Budget Car and Van Rental ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG, Tochtergesellschaft der Hamburger Albis L…

Das könnte Sie auch interessieren:

Frage nach der Schwangerschaft bei der Schwangerschaftsvertretung
Frage nach der Schwangerschaft bei der Schwangerschaftsvertretung
… eingestellt wird, dem Arbeitgeber vor Abschluss des Arbeitsvertrages nicht offenbaren muss, dass sie ebenfalls schwanger ist. Die Frage nach einer Schwangerschaft wird grundsätzlich als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 2 AGG bewertet. Eine schwangere Frau braucht deshalb auch weder von sich aus noch …
Bild: Der Männerschnupfen ist nur die Spitze des EisbergsBild: Der Männerschnupfen ist nur die Spitze des Eisbergs
Der Männerschnupfen ist nur die Spitze des Eisbergs
… als Männer. Und auch wenn einige Nierenerkrankungen bei Frauen häufiger sind als bei Männern, werden Frauen dennoch älter. Diese und weitere geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Medizin offenbarte anlässlich des Internationalen Frauentags eine Informationsveranstaltung im Universitätsklinikum Regensburg (UKR). Seit über 100 Jahren fordern Frauen …
Weltnichtrauchertag 2010
Weltnichtrauchertag 2010
… hat Frauen als interessante Zielgruppe erkannt. In der Werbung rauchen oft junge, hübsche Frauen, die schlank, sexy und emanzipiert sind. So gibt es geschlechtsspezifische Tabakwerbung mit dem Ziel, eine Kultur zur positiven Bewertung des Rauchens zu erreichen. Rauchen wird zum Symbolträger von Modernisierung, Liberalisierung, Emanzipation. Weder wird …
Bild: Eine Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde während der Schwangerschaft ist unwirksamBild: Eine Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde während der Schwangerschaft ist unwirksam
Eine Kündigung ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde während der Schwangerschaft ist unwirksam
… Schwangerschaft beendet sei. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte aber auch diese Kündigung für unwirksam. Sie verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und stelle eine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar, vgl. § 1 AGG. Die Benachteiligung wegen des Geschlechts führe somit dazu, dass einerseits auch die erneute Kündigung …
Bild: Mutterschutzlohn und Wegerisiko – Kein Zahlungsanspruch bei ärztlichem FahrverbotBild: Mutterschutzlohn und Wegerisiko – Kein Zahlungsanspruch bei ärztlichem Fahrverbot
Mutterschutzlohn und Wegerisiko – Kein Zahlungsanspruch bei ärztlichem Fahrverbot
… Beschäftigungsverbot erfassten Schwangeren, bei der Arbeitnehmerin, so die Landesarbeitsrichter. In diesem Umstand sei auch kein Verstoß gegen das Verbot der geschlechtsspezifischen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu sehen. In dem vom Hessischen Landesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin bei einer …
Bild: Gut besuchte Fachtagung in MEDIAN Frauenzentrum für Psychiatrie und PsychotherapieBild: Gut besuchte Fachtagung in MEDIAN Frauenzentrum für Psychiatrie und Psychotherapie
Gut besuchte Fachtagung in MEDIAN Frauenzentrum für Psychiatrie und Psychotherapie
… Schmerztherapie und gynäkologische Psychosomatik“ an der MEDIAN Rheingau-Taunus-Klinik sowie von Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums. Da bei der Entstehung psychischer Erkrankungen geschlechtsspezifische Belastungen eine wesentliche Rolle spielen, hat die Klinik gerade ein eigenes Frauenzentrum eingerichtet. Patientinnen, die beispielsweise von Tumor …
Schadenersatz bei Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin
Schadenersatz bei Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin
… Diskriminierung nach §§ 7 Abs. 1, 1 AGG. Zu Recht, wie das LAG Berlin entschied. Zumindest im wiederholten Verstoß gegen die Regeln des MuSchG sei eine Benachteiligung der Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts zu erblicken. Diese Benachteiligung verpflichte den rechtswidrig handelnden Arbeitergeber gemäß §§ 7 Abs. 1, 1 AGG zum Schadenersatz in Geld, …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei DiskriminierungBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei Diskriminierung
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zur Beweislast bei Diskriminierung
… daher die Beweislastumkehr des § 22 AGG, die Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern soll. : Kann der Arbeitnehmer „Indizien“ beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe vermuten lassen, trägt die andere Seite die volle Beweislast dafür, dass kein Gesetzesverstoss vorliegt. Die hier …
Bild: Scheinbewerber und AGG-EntschädigungBild: Scheinbewerber und AGG-Entschädigung
Scheinbewerber und AGG-Entschädigung
Verbotene geschlechtsspezifische Benachteiligung im Bewerbungsverfahren kann gemäß Paragraf 15 AGG zur Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsgehältern führen. Seit dem 18. August 2006 gilt das AGG und versetzt so manchen Arbeitgeber immer noch in Unruhe. Das Gesetz soll Benachteiligungen von Arbeitnehmern auf Grund geschlechtlicher oder altersbedingter …
Kündigung einer Schwangeren nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich
Kündigung einer Schwangeren nur mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde möglich
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat in einem Verfahren jüngst festgestellt, dass die Kündigung einer schwangeren Mitarbeiterin ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde eine Benachteiligung wegen des Geschlechts (§1 AGG) darstellen kann. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte - ein Rechtsanwalt - eine bei ihm beschäftigte Mitarbeiterin …
Sie lesen gerade: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft