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Swapgeschäft - Deutsche Bank zum Schadensersatz verurteilt

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Rechtsanwälte Leipold & Coll., München - Frankfurt am Main - Wien - Zürich
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(openPR) Hochriskante Swapgeschäfte haben Kommunen und Gemeinden erhebliche Verluste eingebracht. Denn anders, als durch die vermittelnde Bank prognostiziert, hat die dem sog. CMS-Spread-Ladder-Swap zugrunde liegende Spekulation nicht zu der erwarteten Entlastung geführt, sondern aufgrund der tatsächlichen Zinsentwicklung erhebliche finanzielle Löcher in den Kassen der öffentlichen Hand hinterlassen.

Nunmehr hat das Landgericht Würzburg die Deutsche Bank erstmals verurteilt, den Würzburger Stadtwerken aufgrund mangelhafter Aufklärung über die riskante Geldanlage Schadensersatz zu zahlen. Durch die getätigten Zinswetten haben die Unternehmen mehr als vier Millionen Euro verloren.

Nach Ansicht des Gerichts habe die Bank es versäumt, die Würzburger Unternehmen über die Risiken des abgeschlossenen Swap-Geschäftes ausreichend zu informieren und es trotz bestehender Verpflichtung unterlassen, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass derart hochspekulative Geldanlagen für Kommunen nicht ohne weiteres erlaubt seien.

Für die Kläger ist der ausgeurteilte Schadensersatz jedoch nur ein Teilerfolg, denn das Gericht sah ein klägerisches Mitverschulden als gegeben an, da sich der Vorstand, die Rechtsabteilung und der Aufsichtsrat der Kläger eigene Gedanken hätten machen müssen. Da dies nicht geschah, war von einem Zwei-Drittel-Verschulden der Klägerin auszugehen, denn auf der Seite Kläger sitzen nach Ansicht des Beklagtenvertreters absolute Finanzprofis. Schließlich habe das Unternehmen die eigene Belastung nach oben nicht begrenzen wollen, weil dann der mögliche Ertrag niedriger ausfallen würde.

Die Deutsche Bank kündigte bereits an, Berufung einlegen zu wollen.


Sollte Ihnen ein Swapgeschäft als eine Möglichkeit dargestellt worden sein, den Zinsaufwand für bestehende Kredite zu verringern oder sich gegen einen späteren Anstieg der langfristigen Zinsen abzusichern, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen. Oftmals wurden Verlustrisiken heruntergespielt und der Kunde vertraute auf die angeblich besondere Sachkenntnis des Bankberaters.
Für Fragen zum Thema Zinsswap wenden Sie sich bitte an die

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