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Gesetzliche Krankenkassen - Das verdienen die Vorstände - Gehälter jetzt im Internet veröffentlicht

26.03.200811:52 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur Offenlegung der Gehälter ihrer Vorstände ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden. Nach Auffassung der Karlsruher Richter kann die Veröffentlichung Rückschlüsse auf Finanzgebaren und Einsparpotenziale der Krankenkassen ermöglichen. Dies verbessere die Vergleichsmöglichkeiten der Kassen untereinander. Außerdem werde dadurch die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln im Gesundheitswesen erhöht.

Jetzt können die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Internet nachlesen, wie ihre Kasse mit dem Thema "Vorstandsgehälter" umgeht. "Krankenkassen.de" veröffentlicht die Liste der Vergütungen der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, soweit sie im März im Bundesanzeiger abgedruckt wurden.

Die kleinsten Krankenkassen in Deutschland haben einige hundert Mitglieder, die größten mehrere Millionen. Schon deshalb gibt es auch bei den Vorstandsgehältern große Unterschiede: Während die Arbeit des Vorstandsvorsitzenden der BKK sports-direkt nur mit 4.150 Euro im Jahr honoriert wird, erhält sein Kollege von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) eine Grundvergütung von 223.963 Euro. Dazu können variable, leistungsabhängige Bezüge kommen. Rechnet man die hinzu, hat der Chef der Deutschen BKK das höchste Gehaltspotential. Wenn alles bestens läuft, kann er mit Bezügen in Höhe von 267.960 Euro rechnen.

Übrigens: Der Vorstand der BKK sports-direkt, Jürgen Hahn, hat noch andere Einkommensquellen: Er ist auch Vorstandsvorsitzender der BKK Essanelle und verdient dort bis zu 235.750 Euro im Jahr. Die Techniker Krankenkasse macht seit Jahren trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht mit. Die Grundvergütung ihres Vorstandsvorsitzenden ist dennoch bekannt: rund 225.000 Euro im Jahr.

Die Liste der Vorstandsgehälter finden Sie im Internet: www.krankenkassen.de
Direkter Link: www.krankenkassen.de/ref/vorstandsgehaelter

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