25.03.2008 - 12:55 - Politik, Recht & Gesellschaft

Kündigung bei fehlerhafter bzw. unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.

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Rechtsanwälte Leipold & Coll., München - Frankfurt - Wien - Zürich
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 17. Januar 2008, dass die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet.

Dies richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Jeder Arbeitnehmer ist daran zu messen, was er persönlich zu leisten in der Lage ist. Grundsätzlich genügt ein Arbeitnehmer, sofern zusätzliche Vereinbarungen fehlen, seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Allein das Überschreiten der durchschnittlichen Fehlerhäufigkeit im Vergleich zu weiteren Arbeitnehmer stellt keinen Verstoß gegen die Arbeitspflicht dar.

Die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote im Zusammenhang mit der tatsächlichen Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung kann aber ein Indiz dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt.

In diesem Fall muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz seiner unterdurchschnittlichen Leistungen seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpft.

Wir beraten Sie vor dem Ausspruch einer Kündigung.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwälte Leipold & Coll.

Rechtsanwalt Torsten Klose
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80333 München
Tel: 089 - 69 38 69 0
E-Mail:

Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.

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