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Nachgehakt: Studie zur Sterbehilfe-Umfrage – was nun Herr Hoppe?

21.01.200807:47 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Nachgehakt: Studie zur Sterbehilfe-Umfrage – was nun Herr Hoppe?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) In einer großen Online-Befragung hat sozioland online Bürgerinnen und Bürger über ihre Meinung zum Thema Sterbehilfe befragt. Über 2.500 Personen äußerten sich im Zeitraum Juni 2006 bis April 2007 zu Fragen rund um das schwierige Thema Tod und Sterben. Quelle: sozioland – das online-meinungsportal >>> mehr dazu >>> http://www.sozioland.de/rp/sterbehilfe/



Unter den nachfolgenden Kategorien wurde die Umfrage ausgewertet:
Persönliche Bedeutung /Sterbehilfe in der Öffentlichkeit / Sterbebegleitung / Entscheidungsgewalt / Demografie

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Auf seinen Seiten hat sozioland die Ergebnisse der Sterbehilfe-Umfrage präsentiert und die Ergebnisse sind beeindruckend, aber durchaus nicht (!) überraschend.
Dem Selbstbestimmungsrecht wird aus der Sicht der Befragten ein eminent hoher Stellenwert beigemessen.

• Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang stehend auch das Ergebnis zu der Frage
Was meinen Sie: Verstoßen Ärzte, die, wie in Holland, bereits aktive Sterbehilfe praktizieren, gegen ihren Berufsethos?
55% der Befragten verneinten dies eindeutig, während mit – ja, teilweise – 31% und mit – ja, absolut – nur 6% votierten.

Ein Beleg dafür, dass jedenfalls die berufsethische Auffassung der Berufskammern der verfassten bundesdeutschen Ärzteschaft nicht mit der ethischen Werthaltung der Befragten korrespondiert. Sofern also das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Diskurs eine überragende Bedeutung zukommt, kann sich zwar die Ärzteschaft berufsethisch positionieren, ohne dass diese Werthaltung allerdings als Maßstab für die gesetzgeberische Entscheidung über die Rechtsfragen rund um die patientenautonome Verfügung Geltung beanspruchen kann. Der Gesetzgeber wird in diesem Zusammenhang stehend nur Sorge dafür tragen müssen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzte führt.

Entgegen den ständigen Proklamationen der BÄK bleibt also noch einzig die Frage zu klären, ob die Kammermitglieder, namentlich die Ärztinnen und Ärzte, sich dem Votum der BÄK anschließen oder hierzu eine differenzierte Auffassung vertreten. Hier ist m.E. dringender Handlungsbedarf geboten und die Kammern der verfassten Ärzteschaft sind aufgerufen, ihr ethisches Votum an den Willen ihrer Mitglieder auszurichten, wobei es dann selbstverständlich ist, auch die Detailergebnisse der Umfrage zu veröffentlichen. Es nährt sich der Verdacht, dass insbesondere die BÄK kein Interesse daran hegt, dass Meinungsbild der bundesdeutschen Ärzteschaft einzuholen, könnte doch sich aus der Umfrage unter den Ärzten die unangenehme Tatsache ergeben, dass das ethische Votum der BÄK keine hinreichende Legitimation für sich beanspruchen kann.
Nun wissen wir freilich nicht, ob die Kammern nicht doch insgeheim eine Umfrage bei Ihren Mitgliedern durchgeführt haben. Wenn dem so sein sollte, dürfen wir um einen entsprechenden Hinweis bitten, wobei dann immer noch die Frage abzuklären ist, ob dieses ethische Votum basisdemokratisch legitimiert ist!
In Anbetracht des bevorstehenden 111. Deutschen Ärztetages, der im Mai stattfinden wird, bleibe ausreichend Zeit, über die einzelnen Landesärztekammern eine hinreichend differenzierte Umfrage unter der Ärzteschaft zu organisieren.
Allen voran der Präsident der Bundesärztekammer ist m.E. daher aufgefordert, für eine derartige Umfrage zu plädieren. Es dürfte nicht zureichend sein, im Rahmen der aktuellen Debatte über die Sterbehilfe/Sterbebegleitung auf die sicherlich verdienstvollen Lehren des Hippokrates zu verweisen, denn der Wille des Hippokrates könnte durchaus überholt sein und mit den vorhandenen Realitäten nicht mehr übereinstimmen!

Lutz Barth

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