(openPR) Die Pflege der Hand eines Bewohners mit Kontrakturen bleibt größtenteils den Angehörigen überlassen.
Was ist passiert?
„Die Finger eines Bewohners mit einer Hemiparese verkrampfen sich zu einer Faust mit innen liegendem Daumen. Es kommt zu Kontrakturen der gesamten Hand. Das Pflegepersonal führt nur eine unzureichende Reinigung der Innenfläche durch, so dass durch die verschwitzte Hand ein penetranter Geruch entsteht. Es bleibt den Angehörigen überlassen einmal wöchentlich die Finger zu öffnen, um die Handfläche zu reinigen und die teilweise eingewachsenen Fingernägel zu schneiden“.
Quelle: KDA – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege – Bericht des Monats >>> mehr dazu >>> https://www.kritische-ereignisse.de/
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die KDA – Pflegeexperten weisen in ihrer Stellungnahme zu diesem geschilderten Fall aus der Praxis völlig zu recht darauf hin, dass in erster Linie eine ärztliche Diagnose erforderlich ist, an der sich dann ggf. eine vom Arzt verordnete Therapie anschließt. Es darf daran erinnert werden, dass die Diagnosestellung zu den Primärpflichten eines Arztes resp. Ärztin gehören und in diesem Sinne muss zunächst der den Bewohner betreuende Arzt hinzugezogen werden, um eine eindeutige Abklärung vornehmen zu können. Im Anschluss an die Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt dann die fachlich gebotene Therapie, die im Zweifel auf das Pflegepersonal delegiert werden kann.




















