09.11.2007 - 17:20 - Gesundheit & Medizin

Substanzlose Kritik der Kritiker um das Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das Team rund um W. Schell hat mit seiner Kritik an dem diesseitigen Votum für das KDA initiierten Projekt - Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege – nicht lange warten lassen. Dies wurde vermutet, wenngleich die Kritik des Teams W. Schell sich eines Tones befleißigt, der mehr als zu wünschen übrig lässt und die eigentliche Gesinnung der Kritiker offenbart, die über keine einschlägigen Gegenargumente verfügen.

Quelle: Homepage W. Schell >>> letzter Beitrag im Forum >>> www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=5607

Nun – sei es drum. In der Sache ist die polemische Kritik des W. Schell schnell widerlegt und es soll hier ausdrücklich nicht die Frage vertieft werden, wer der konkreten Nachhilfe sowohl im Verfassungs- als auch Arbeitsrecht bedarf. Entscheidend dürfte vielmehr sein, dass zum Problembereich es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt.

Im Einzelnen:
Entgegen der von W. Schell vertretenen Auffassung ist sehr wohl auch die anonyme Berichterstattung von der Meinungsfreiheit umfasst, wobei es hierauf konkret nicht ankommen dürfte. Das Problem wird eher auf der arbeitsrechtlichen Ebene zu entscheiden sein und hier ist die Rechtsprechung des BAG (etwa mit Blick auf das Whistleblowing) durchaus restriktiv. Dem Verfasser ist durchaus die Rechtsprechung des BAG (insbesondere die Entscheidung v. 03.07.07 – Az. 2 AZR 235/02) bekannt und hier geht es ausschließlich um die anonyme Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Dieser Fall liegt indes aber beim KDA Berichts- und Lernsystem nicht vor, sondern um die Berichterstattung eines kritischen Ereignisses. Dies ist ein fundamentaler Unterschied, so dass sehr wohl die anonyme Berichterstattung von der Meinungsfreiheit umfasst ist, wobei die Rechtsauffassung des BAG durchaus in Teilen diskussionswürdig erscheint – so insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Bewertung der Meinungsfreiheit. Indes aber gilt: die Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers – man mag diese als antiquarisch bewerten – haben nach wie vor ihren besonderen Stellenwert im Arbeitsverhältnis, so dass etwaige Rechtsstreitigkeiten hieraus nicht immer das gewünschte Ergebnis liefern, wie nicht zuletzt der Fall vor dem LAG Berlin i.S. B. Heinisch zeigte. Dies scheint den Kritiker nicht zu gefallen, dürfte aber in der Konsequenz unbeachtlich sein.

Mit Blick auf das Engagement des Herrn Fussek mag das Team W. Schell sorgfältiger recherchieren. In der Ausgabe März 2007 in BALK- Info Pflege &. Management (S. 18) wird der Pflegekritiker Claus Fussek als Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des kritisierten Fehlerberichts- und Lernsystems namentlich aufgeführt wird (Quelle: >>> www.jeder-fehler-zaehlt.de/lit/presse018-07.pdf ). Ob es also abwegig sei, hierauf hinzuweisen, mag der ideologiefreie Leser für sich selber entscheiden. Ggf. bleibt das Team um W. Schell aufgerufen, etwaige Erinnerungslücken oder Informationsdefizite aufzuarbeiten.

Ob es eines „Rechtsstaates unwürdig ist, Menschenrechtsverletzungen in der Weise anzugehen, dass man darüber anonym diskutieren lässt“, wie das Team um W. Schell proklamiert, ist hier nicht die Frage. Nicht jeder Fehler oder jedes kritisches Ereignis präsentiert sich im Ergebnis als eine Verletzung von Menschenrechten resp. der Menschenwürde. Hier müssen wir aufpassen, dass nicht jeder unreflektierte Gebrauch von der Würde des Menschen eben die Würde zur „kleinen Münze“ schlägt. Es geht hier nicht um rechtsstaatliche oder privat gebotene Verfolgung, sondern lediglich um einen ersten Schritt hin zu einer Fehlerkultur in der Altenpflege, ohne dass hier gleich der gesamte Berufsstand zu einem „besonderen Verfolgungseifer“ aufgerufen wird.

Dass erhebliche Defizite in Teilen der Pflege zu beklagen sind, ändert an der diesseitigen Bewertung des Online-Berichts- und Lernsystems für die Altenpflege rein gar nichts. Vielmehr ist dem Team um W. Schell ein intensives Lesestudium anbefohlen, um sich so ggf. die Sinnhaftigkeit der Critical Incident Reporting Systeme erschließen zu können.

Völlig unhaltbar und eher für das Team um Werner Schell beschämend dürfte allerdings die Mutmaßung sein, dass ggf. die Betreiber des Portals die eingestellten Texte selber schreiben. Hier offenbart das Team um W. Schell eine Gesinnung, die in der Gänze nicht nachvollziehbar ist und auf erhebliche Defizite schließen lässt. Diese These ist nicht nur grotesk, sondern jenseits von „Gut und Böse“ und jedweder Kommentar hierzu dürfte entbehrlich sein. Die Kritiker haben sich hierdurch selber diskreditiert und eine weitere Diskussion ist nicht nur entbehrlich, sondern schlicht überflüssig – es sei denn, das Team um W. Schell ist um eine sachliche Kritik bemüht. Hier dürfte aber der diesseitige „Wunsch der Vater des Gedankens“ sein.

Lutz Barth

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IQB - Lutz Barth
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