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BVerfG: Öffentlich geförderte Altenheime müssen sozial Bedürftige aufnehmen

14.11.200707:25 UhrGesundheit & Medizin
Bild: BVerfG: Öffentlich geförderte Altenheime müssen sozial Bedürftige aufnehmen
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Die gesetzliche Belegungspflicht in Altenpflegeeinrichtung ist verfassungsgemäß, so dass BVerfG in einem aktuellen Beschluss v. 17.10.07. Die Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Trägers, der im Land Brandenburg drei öffentlich geförderte Altenpflegeeinrichtungen betreibt, gegen die gesetzliche Belegungspflicht wurde von der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

Quelle: PM Nr. 109 des BVerfG v. 13.11.07 >>> mehr dazu >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-109.html

Zum Beschluss des BVerfG vom 17. Oktober 2007 – Az. 2 BvR 1095/05 – im Volltext >>> http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071017_2bvr109505.html

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