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Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren für Mütter bewilligen

04.07.200712:17 UhrGesundheit & Medizin
Drei Wochen können ein ganzes Leben verändern - Mutter-Kind-Kuren helfen
Drei Wochen können ein ganzes Leben verändern - Mutter-Kind-Kuren helfen

(openPR) Mit der Gesundheitsreform, die am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter gestärkt. Sie sind jetzt Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ – früher oftmals Ablehnungsgrund für Mütter- und Mutter-Kind-Kuren – gilt so nicht mehr. „Wir verzeichnen momentan eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Mütter- und Mutter-Kind-Kuren in unseren Beratungsstellen. Fakt ist: Die Krankenkassen müssen jetzt medizinisch notwendige Kuren bewilligen“, so Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes.



Marion Danner, therapeutische Leiterin der DRK-Vorsorge und Rehabilitationsklinik für Mutter und Kind in Arendsee/Altmark, der einzigen Mutter-Kind-Einrichtung in Sachsen-Anhalt, kann für ihre Einrichtung den Trend bestätigen: „Wir merken die Reform an den Anmeldezahlen der Kurbedürftigen. Wir haben im Vergleich zum vorigen Jahr im Moment merklich mehr Gäste und auch die Zahl der Anmeldungen für die nächsten Monate zeigt, dass die Reform in diesem Bereich greift“.

Anne Schilling: „Dabei ist nicht erforderlich, dass im Vorfeld die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort ausgeschöpft sein müssen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag mit Verweis auf ambulante Maßnahmen ab, empfehlen wir den Antragstellerinnen in jedem Fall Widerspruch“.

Weiterhin sei jedoch erforderlich, dass der Haus- oder Frauenarzt die medizinische Notwendigkeit einer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme attestiert, sagte Schilling. Dann entscheide die zuständige Krankenkasse über die Bewilligung der Kurmaßnahme. Grundsätzlich haben alle Frauen in Familienverantwortung Anspruch auf eine Mütter oder Mutter-Kind-Kur. Auch Männer, die Erziehungsverantwortung tragen, können eine Kur beantragen – gemeinsame Kuren mit Kindern können aber nur mit einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

Mütter, die eine Kur benötigen sollten sich daher an eine der bundesweit über 1.300 Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände wie die vom Deutschen Rotes Kreuz (DRK) oder den Kirchen wenden. Dieser Weg ist hilfreich, denn hier erwartet die Frauen wohnortnahe professionelle Hilfe und Unterstützung, die unbedingt in Anspruch genommen werden sollte.

Informationen über die Vorsorge- und Rehabilitationsklinik des DRK in Arendsee erhalten Sie telefonisch unter 03 93 84/ 94 945 oder im Internet auf www.drk-klinik-arendsee.de. Eine Liste der Beratungsstellen erhalten Sie auf www.muettergenesungswerk.de.

Falls Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Referat Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
im DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Dirk Rohra
Pressesprecher

Rudolf-Breitscheid-Str. 6
06110 Halle/Saale
Tel. 0345 5008534
Fax: 0345 2023141
E-Mail: E-Mail
Internet: www.sachsen-anhalt.drk.de

Über das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt

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