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Delegation von ärztlichen Leistungen auf nachgeordnetes Assistenzpersonal

19.04.200709:14 UhrGesundheit & Medizin
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Literaturempfehlung - Zur Problematik der Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das Pflegefachpersonal auf Allgemeinstationen unter besonderer Berücksichtigung zivilrechtlicher, arbeitsrechtlicher und versicherungsrechtlicher Aspekte
v. Robert Roßbruch (2003)

Teil 1 (PflR 3/2003, S. 95 ff.) zum Beitrag im PDF-Format:
http://www.dbfk.de/baw/download/Delegation-aerztlicher-Taetigkeiten-Teil1.pdf

Teil 2 (PflR 4/2003, S. 139 ff.) zum Beitrag im PDF-Format:
http://www.dbfk.de/baw/download/Delegation-aerztlicher-Taetigkeiten-Teil2.pdf

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Robert Roßbruch beleuchtet in seinem Beitrag umfassend die Frage, ob und in welchem Umfang bestimmte ärztliche Tätigkeiten an das Pflegepersonal delegationsfähig sind. Der Beitrag ist außerordentlich konstruktiv. Dies insbesondere deshalb, weil der Autor erkennbar seine Erörterungen über die Delegationsproblematik auf die Allgemeinstationen thematisch konzentriert, ohne dass hiermit erkennbar beabsichtigt wird, das gesamte Spektrum der ärztlichen Delegationsregeln abdecken zu wollen. Dies ist im Vergleich zu anderen wissenschaftlichen Artikeln zur Problematik der ärztlichen Delegation deshalb besonders hervorzuheben, da gelegentlich der Eindruck entstehen könnte, es gäbe für alle Pflegeberufe ein einheitliches Delegationsmodell für die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf das nichtärztliche Assistenzpersonal. Dem ist mitnichten so.
Der Beitrag ist in der juristischen Argumentation stringent und die hiergegen von anderen Autoren gerichtete Kritik entbehrt weitestgehend einer dogmatischen Grundlage. Der Vorwurf, Roßbruch instrumentalisiere das Recht (so Böhme/Hasseler, Standortbestimmung Pflege, in Schwester/Der Pfleger 08-2006)) und er bediene sich so quasi einer pseudowissenschaftlichen Argumentation, ist schlicht unhaltbar, mal von den Fragen eines angemessenen Stils in der dogmatischen Auseinandereinsetzung ganz abgesehen.
Der Beitrag von Robruch beleuchtet unter verschiedenen Aspekten die Delegationsproblematik und kann daher uneingeschränkt zum näheren Lesestudium empfohlen werden.

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