(openPR) „Die Pflegeberufe beanspruchen mehr Verantwortung. Sowohl in der Integrierten Versorgung, wie auch beim Zugriff auf elektronische Patientenakten und bei der Verordnung von Hilfsmitteln wollen Pflegekräfte Ärzten gleichgestellt werden.“ Das hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerates Marie-Luise Müller letzten Freitag in Berlin auf einem Fachkongress gefordert.
Quelle: Ärzte Zeitung >>>
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/01/29/016a0601.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_uns
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Engagement der Präsidentin des DPR in allen Ehren, aber im Kern besteht keine zwingende Notwendigkeit für die Übertragung von Vorbehaltsaufgaben, sei es im Hinblick auf die Verordnung von Hilfsmitteln einschl. der Dauermedikation noch dem Zugriff auf elektronische Patientenakten. Ein solches gilt insbesondere mit Blick auf die stationäre Versorgung von Alterspatienten in Alteneinrichtungen.
Den Hausärzten kommt hier eine entscheidende Bedeutung innerhalb des Gesundheitssystems als Lotsen zu.
Die Wertigkeit des Pflegeberufs wird beileibe nicht daran zu messen sein, ob künftig das Pflegepersonal ein Rezept ausstellen und unterfertigen darf. Vielmehr sollte gerade der Hausarzt mehr in den pflegerischen Alltag etwa der Alterspatienten in stationären Alteneinrichtungen eingebunden werden.
Vgl. dazu auch die PR-Mitteilung v. IQB und die darin enthaltenen weiterführenden Literaturhinweise:
http://www.openpr.de/news/117345/Ambulante-aerztliche-Heimversorgung-Kuenftig-Vorteile-fuer-den-multimorbiden-Alterpatienten.html
Sinnvoll ist vielmehr eine gebotene Kooperation zwischen den Ärzten und dem Pflegepersonal, wobei dem Arzt die ganzheitliche Patientenversorgung obliegt. Das hierbei die medizinisch arbeitsteiligen Prozesse zu organisieren sind, ist evident. Entscheidend ist allerdings, dass der Arzt die Letztentscheidungskompetenz besitzt!
Lutz Barth












