(openPR) Das Bundesgesundheitsministerium will ein Modellprojekt finanzieren, bei dem Pflegekräfte anonym in einem Internetforum über Pflegemissstände berichten sollen…
Quelle: CareLounge >>> online lesen: http://www.carelounge.de/pflegeberufe/news/news_ansehen.php?meldungID=1727
Anmerkung von L. Barth:
„Arbeitgeber sollten verstärkt anerkennen, dass „Whistleblower“ (englisch für Skandalaufdecker, wörtlich „Pfeifenbläser“ bzw. „Alarmschläger“) aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer sind, sondern häufig für ihre Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern, die einen Betrieb oder eine Einrichtung vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüchen schützen, falls Pflegebedürftige Gefahr laufen, Opfer falscher Pflege zu werden“, fordert Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der seit Jahren auch über herausragende Persönlichkeiten berichtet, die für ihr couragiertes Verhalten im (Arbeits-)Alltag ausgezeichnet werden.“
Quelle: KDA Pressemitteilung >>> http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=301
Der Ruf nach Zivilcourage in der Pflege wird immer lauter. Pflegekräfte sollen künftig anonym auf Pflegemissstände hinweisen und aus einschlägigen Fachkreisen wird darauf hingewiesen, dass der sog. Whistleblower aus den eigenen Reihen nicht Nestbeschmutzer seien, sondern häufig auch für den Arbeitgeber wichtige Insider-Informationen liefern können. Nicht selten wird hierbei die These vertreten, dass durch die Information zugleich auch der Arbeitgeber vor erheblichen Folgekosten oder Regressansprüche geschützt werde.
Ungeachtet dessen, dass diese Argumentation wenig überzeugend ist, bleibt doch festzuhalten, dass bereits das Vertragsrecht als auch das Arbeitsrecht ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt, um entsprechende Pflegefehler zu sanktionieren; hierzu bedarf es nicht der Insider-Informationen einzelner Mitarbeiter, die dann den Spagat zwischen arbeitsvertraglichen Loyalitätspflichten und Zivilcourage zu vollziehen haben und im Zweifel sich durch einen besonderen „Verfolgungseifer“ auszeichnen. In aller Regel kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass gerade der Arbeitgeber um die Umstände in seiner Einrichtung weiß und in Teilen die bedenkliche Pflegepraxis toleriert. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, mal ganz von dem Umstand des vielerorts gerügten Pflegenotstands abgesehen.
Eine Orientierung zum Thema bieten folgende Literaturhinweise:
Mehr Schutz, mehr Aufklärung - Whistleblower und ihr Umfeld (Rohde-Liebenau)
Quelle: Transparency.de >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Vortrag_JK03Rohde-Liebenau.pdf
Die Loyalitätspflicht(en) der MitarbeiterInnen – eine erste Problemorientierung (L. Barth / 2006)
Quelle: IQB – Internetpräsenz >>> zum Beitrag (pdf.) >>>
http://www.iqb-info.de/Loyalitaetspflicht.pdf
















