BÄK und DGGG: Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation
(openPR) „Für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation haben sich die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausgesprochen. Die Bundesärztekammer (BÄK) mit Sachverständigen aus dem Wissenschaftlichen Beirat und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit ihrer Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet.“ Mehr dazu >>> Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. unter
Bundesärztekammer.de >>> zur Presseerklärung >>>
http://www.bundesaerztekammer.de/25/10Pressemitteilungen/M200612/200612141.html
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