(openPR) Die Kosten für die Arbeitsmarktreform Hartz IV steigen unaufhaltsam und sichtbare Erfolge, die Erwerbslosenzahlen nachhaltig durch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu senken, sind gescheitert.
Dies erkennen zunehmend immer mehr Argen. Mit den anstehenden “Reformen zur Reform” - der Hartz IV Regelungen zum 1.Januar 2007, werden wieder einmal die Stimmen in Regierungskreisen laut, die weitere Verschärfungen fordern, aber wirkliche Perspektiven für Erwerbslose nicht anbieten.
Die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, warf Pofalla “permanente Diffamierung von Arbeitslosen” vor. “Immer wenn die Union ein Reformprojekt vergeigt, müssen Hartz-IV-Empfänger als Sündenbock für die Unfähigkeit der großen Koalition herhalten.” Auch die Linkspartei hielt der Union vor, “ihre Unfähigkeit zur Lösung der arbeitsmarktpolitischen Probleme” auf Langzeitarbeitslose abzuwälzen. Quelle: Freenet ( http://www.freenet.de )
Nachdem der Sozialticker in der Berichterstattung zur desaströsen Vermittlung in Arbeit bereits geschildert hatte ( http://www.sozialticker.com/desastroese-vermittlung-in-arbeit.html ), wie es derzeit in den Argen zugeht, bahnt sich eine neue Methode in Sachen: Arbeitsvermittlung an.
Nach Einsicht, dass der Mangel von Arbeitsplätzen - auf Dauer keine anhaltende Reduzierung der Arbeitslosenzahlen erbringen wird, offerieren viele Argen ihren Hilfesuchenden ein spektakuläres Prämiensystem, bei dem Barmittel als Anreiz dienen, um die Eigenbemühungen zu intensivieren. Bis zu 1500 Euro werden versprochen, nur um das eigene Versagen der Argen in Sachen Arbeitsvermittlung zu vertuschen. Dem Sozialticker liegen solche “Lockangebote der Agren” vor. Trotzdem scheint dieser Weg sogar noch eine Ersparnis gegenüber der Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins zu sein, der in der Regel dem Steuerzahler 2000 Euro kostet.
Die Vermittlungsgutscheine werden einheitlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt und sind dann 3 Monate gültig. Kommt auf Vermittlung eines privaten Vermittlers innerhalb dieser Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Inland mit einer Dauer von mindestens drei Monaten und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden zustande (maßgebend ist der Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wird), erhält der Vermittler den Gutschein ausgezahlt, allerdings in 2 Raten: die erste in Höhe von 1.000 Euro bei Beginn des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses und den Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von 3 bis unter 6 Monaten vermittelt, werden nur 1.000 Euro gezahlt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit ( http://www.arbeitsagentur.de/ )
Nun werden sich viele fragen, wie in Zeiten, wo eine Regierung ständig die steigenden Kosten der Hartz IV Reform anprangert, aber auch die mangelhafte Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Argen rügt, ein solches Prämiensystem noch Bestand haben kann?
- Mit Interesse sollte auch beobachtet werden, ob die Zahlen für dieses Prämiensystems veröffentlicht werden, oder ob diese Erfolge, wie die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Massnahmen und Ein Euro Jobs nur der BA zugerechnet und als deren Erfolg zur Reduzierung der Arbeitslosenzahlen gewertet wird?
- Werden die Kosten für das Prämiensystem wieder zur einer späteren Diskussion führen, dass Hartz IV zu teuer ist und deswegen weiter gespart werden muss. Würde dies bedeuten, dass diejenigen, die am Ende der Schlange stehen, mit weiteren und immer schärferen Bedingungen leben müssen, obwohl sie für den Kostenanstieg nichts beigetragen haben?
- Wird dieses Prämiensystem die Zukunft der Vermittlungstätigkeit werden, weil damit zu rechnen ist, dass ein Großteil der im Jahre 2004 angestellten Sachbearbeiter für nur zwei Jahre Verträge erhalten hatten, welche zum 31. Dezember 2006 auslaufen und vielfach nicht verlängert werden?
Da die im Jahr 2004 abgeschlossenen befristeten Verträge bis Ende 2006 auslaufen, fordern die Arbeitsgemeinschaften zur Sicherung der Aufgabenerledigung des SGB II verbindliche Entscheidungen zur Beschäftigungssicherung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung werden derzeit jedoch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie von der Bundesagentur für Arbeit nur begrenzt Aussagen zur weiteren Beschäftigung für die genannte Personengruppe getroffen. Eine weitere befristete Verlängerung von Beschäftigungsverhältnissen stößt zudem an tarifvertragliche Grenzen. Ob neue Planstellen für die bisher befristeten Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet werden, ist nicht bekannt.
Quelle: DGB ( http://www.einblick.dgb.de/archiv/0613/tx061301.htm )
Wer glaubte, dass wie in diesem Artikel beschrieben: “Duisburgs Arbeitslose fahren gut” ( http://www.sozialticker.com/ente-oder-nicht.html ) es sich ausschließlich um einen Einzelfall handelt oder als Leser einer Zeitungsente aufgesessen sei, dem sei versichert, dass dem Sozialticker nun auch entsprechende Prämiensysteme aus anderen Bundesländern vorliegen.
Auch wenn das Prämiensystem von der Grundidee sicherlich lobenswert ist, so werden die Zahlen zeigen, dass man mit allem Geld der Welt keine Arbeitsstellen kaufen kann, wenn diese von der Wirtschaft nicht geschaffen werden.
Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: http://www.sozialticker.com