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Leben und Sterben – Anspruch der Pflege als Leitprofession vs. Palliativmedizin?

22.09.200617:48 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) S. Pleschberger hat im Dezember 2004 eine Dissertation zum Thema >„Bloß nicht zur Last fallen“ -
Leben und Sterben in Würde aus der Sicht alter Menschen in Pflegeheimen< vorgelegt.

Ausgehend von der Menschenwürdegarantie, die in unserem Grundgesetz in Art. 1 Abs. 1 verankert ist, geht die Kandidatin in ihrer Dissertation zunächst davon aus, dass diese trotz ihrer Unantastbarkeit gleichwohl verletzt werden kann. Die Gefahr einer Verletzung dieser Würde des Menschen nimmt insbesondere dann zu, wenn Menschen von der Hilfe Dritter abhängig sind. Als Beispiele benennt die Autorin hierfür das Alter, die Krankheit oder das Sterben.

„Die Vulnerabiltität der Würde von Menschen in solchen Lebenslagen liegt nicht zuletzt darin begründet, dass sie meist mit Institutionen konfrontiert sind, bzw. dort leben.“ (vgl. Seite 1)

In ihrer Dissertation widmet sich S. Pleschberger primär der nach ihrer Auffassung in der wissenschaftlichen Debatte vernachlässigten Perspektive des Lebens und Sterbens in Würde eben aus der Sicht der unmittelbar Betroffenen, wobei hier insbesondere auch die (organisatorischen und personellen) Bedingungen problematisiert werden. Es werden u.a. verschiedene Konzepte von der Würde vorgestellt und in Teilen diskutiert.

Da das Thema auch derzeit nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat, sollen zu der Dissertation einige Gedanken aus der Sicht des Verfassungsrechts geäußert und zur Diskussion gestellt werden. Dies gilt vornehmlich auch mit Blick um den Anspruch der Pflege gegenüber der Palliativmedizin als Leitprofession.

mehr dazu unter >>> http://www.iqb-info.de/Pleschberger_Komm.pdf

Ihr Lutz Barth

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