openPR Recherche & Suche
openPR-Premium
- Anzeigen -
Wiki

Chefredakteur Definition

Chefredakteur (© peshkova - Fotolia.com)
Chefredakteur (© peshkova - Fotolia.com)

Größere Redaktionen mit mehreren Redakteuren und freien Mitarbeitern stehen meist unter der Leitung eines Chefredakteurs. Diese Position ist in der Regel mit einem bewährten Redakteur besetzt, der über ausreichende Berufserfahrung verfügt und sich durch selbstständiges Arbeiten und Leitungsfähigkeiten ausgezeichnet hat. Der angesehene Posten ist durchaus fordernd: Die Leitung einer Redaktion und die Verantwortung für die Inhalte führen zu einem regelmäßig hohen Arbeitspensum. Einen Chefredakteur etablieren nicht nur die klassischen Medien wie Zeitungen, Fernsehsender oder Rundfunkanstalten, sondern auch zunehmend größere Unternehmen, die ihren Internetauftritt von einer Redaktion gestalten lassen.

Chefredakteur – Begriffsdefinition

Der Chefredakteur ist verantwortlich für die Inhalte eines Printmediums, einer Onlinepublikation oder anderer Medien wie Fernseh- und Rundfunksender. Dies schließt auch die Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts ein. In der Schweiz nennt sich diese Position Chefredaktor, früher war auch die Bezeichnung Hauptschriftleiter üblich. Die Leitungsfunktion ist eine unternehmerische Position, sie stellt den Redaktionsbetrieb sicher, beinhaltet die Budgetverwaltung und – sicherlich nach außen hin wirksamster Aspekt eines Chefredakteurs – die Richtlinienkompetenz in Bezug auf die Inhalte.

Besonderheiten in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten

In den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten war ein Chefredakteur vor 1945 ausschließlich im Rundfunkbereich bekannt, erst nach diesem Zeitpunkt setzte sich das Profil „Chefredakteur“ auch in Fernsehsendebereich durch und benennt nun die Leiter der Redaktionen, die die politische Berichterstattung leisten sowie die ressortübergreifenden Leiter der ARD-Anstalten. Im Rundfunkbereich hingegen wurden die Chefredaktionen größtenteils zugunsten wellenbezogener Leitungspositionen aufgegeben.

Begriffsklärung – leitender Redakteur

Ein leitender Redakteur ist meist ein Mitarbeiter, der aufgrund langer Betriebszugehörigkeit und einer Spezialisierung innerhalb einer Redaktion diese Bezeichnung erhält. Ressortleiter ist eine weitere Bezeichnung für diese Position, er ist Leiter einer Fachabteilung innerhalb der Redaktion.

Rechtliche Aspekte zum Berufsbild Chefredakteur

Das Presserecht regelt unter anderem auch die Verantwortlichkeit für Publikationen unterschiedlichster Art. Es wird in den Landesgesetzten der Bundesländer präzisiert und schreibt vor, dass bei Veröffentlichungen – beispielsweise Flyern, Plakaten, Presseerzeugnissen, Prospekten, Vorträgen, Konzerten oder Theateraufführungen – eine verantwortliche Person mit dem Zusatz V.i.S.d.P (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) genannt werden muss. Dies ist bei Presseerzeugnissen und medialen Formaten in der Regel der Chefredakteur. Diese Personen haften persönlich strafrechtlich, falls die Schutzrechte Dritter verletzt werden oder auf die Veröffentlichung eine Straftat zurückzuführen ist. Auch sind die Verantwortlichen im Sinne des Presserechts, die Chefredakteure zivilrechtlich haftbar mit ihrem Privatvermögen. Falschdarstellungen in einem Artikel berechtigen die betroffenen Personen, eine Gegendarstellung zu verlangen. Die Verantwortlichen i.S.d.P. werden im Impressum genannt, ebenso die Namen der Ressortleiter und die Anzeigenredaktion.

OpenPR-Tipp: Journalisten und Redakteure sind zur Sorgfalt verpflichtet, jede Publikation auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Soll der Chefredakteur von Haftungsfragen freigestellt werden, kann ein sogenannter „Sitzredakteur“ einbestellt werden.

Die Aufgaben eines Chefredakteurs

Ein Chefredakteur setzt die

  • politische und publizistische Linie des Herausgebers oder Verlegers um

oder tut dies in einer Doppelfunktion als Chefredakteur und Herausgeber. Ein Beispiel hierfür ist die Tagezeitung „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Er ist auch verantwortlich für die

  • wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte einer Redaktion.

Zusätzlich kann mit dem Posten des Chefredakteurs auch die

  • Leitung und die Redaktion eines Ressorts

verbunden sein. Neben eigenen journalistischen Aufgaben

  • prüft der Chefredakteur die Artikel und Sendebeiträge,
  • schlägt Themen vor und
  • koordiniert die einzelnen Aufträge.
  • Personalentscheidungen

zählen ebenso zu seinen Aufgaben wie die Repräsentation seines Mediums in der Öffentlichkeit. Das Berufsbild eines Chefredakteurs erweitert also stark das des Journalisten: Die eigene journalistische Tätigkeit beschränkt sich meist auf viel beachtete Aufgaben wie das

  • Schreiben von Leitartikeln.

Bei einigen großen Medien existieren mehrköpfige Chefredaktionen wie in den 1970er Jahren bei der „Süddeutschen Zeitung“, andere kommen gänzlich ohne diese Position aus wie die Schweizerische „Wochenzeitung“.

Mitarbeiter und Umfeld eines Chefredakteurs

Der Begriff Redaktion meint sowohl die Räumlichkeiten eines Medienunternehmens als auch die gesamten Redakteure und Mitarbeiter wie freie Journalisten, Pauschalisten, Praktikanten oder Volontäre. Redaktion kann aber auch das Redigieren von Artikeln meinen – im amerikanischen Pressewesen wird hier zwischen „editor“ (Herausgeber) und „reporter“ unterschieden: Der Editor sorgt für das Layout oder die technische Umsetzung, das Korrekturlesen und die Freigabe der Artikel und Sendungen, der Reporter betreibt Recherche und schreibt. In der deutschen Medienlandschaft ist diese strikte Trennung nicht anzutreffen. Doch auch hier unterstützen Bildredaktionen, Grafiker und Techniker die Darstellung der Inhalte. Eine Redaktion ist unterteilt in einzelne Ressorts, die Leiter dieser Ressorts halten täglich eine Redaktionskonferenz ab, teilweise unter Einbeziehung aller Redakteure. Ein Chef vom Dienst ist die Schnittstelle zwischen der technischen Abteilung und der Redaktion. Terminkoordination, Außenkontakte und Abrechnungen erledigt ein Sekretariat.

Pressefreiheit und Leitlinienkompetenz des Chefredakteurs

Obwohl Journalisten Meldungen, Nachrichten und Berichte objektiv und wahrheitsgemäß verfassen sollen, gibt es eine Einschränkung ihres Tuns durch die Herausgeber. In vielen Redaktionen gilt ein sogenannter Tendenzschutz. Dieser umfasst das Recht des Besitzers des Mediums, eine Ausrichtung seiner Publikationen in Bezug auf Politik, Wirtschaft oder Kultur vorzugeben und darauf zu bestehen, dass seine Mitarbeiter dieser folgen. So ist es beispielsweise durchaus möglich, einem Chefredakteur zu kündigen, falls dieser diese Richtlinien nicht umsetzt. Diese Ausrichtung wird in einem Redaktionstatut festgehalten und auf dieses wird den Arbeitsverträgen Bezug genommen. Andererseits gilt für Pressemitarbeiter ein Schutz für Ihre Quellen, sie können von der Auskunftspflicht befreit werden, wenn dies ihre Quellen in Gefahr bringen könnte. Zudem besitzen sie gegenüber Ämtern und Behörden ein Informationsrecht.

Fazit

Um die angesehene Position eines Chefredakteurs zu erlangen, sind lange Erfahrung als Redakteur und Journalist sowie feststellbare Leitungsverantwortung Voraussetzung. Ein Chefredakteur sollte zusätzlich über Marketing- und Personalführungskenntnisse verfügen. Die Position des Chefredakteurs kann innerhalb des Hauses oder über eine Ausschreibung extern besetzt werden.

Jetzt Pressemitteilungen per Knopfdruck generieren und veröffentlichen?

Nutzen Sie einfach den kostenlosen PM-Generator von openPR!

Zum PM-Generator
(1)
E-Book

Kostenloses E-Book!
„Wie verfasse ich eine
brilliante Pressemitteilung?“

Jetzt downloaden